Darauf weist der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) in einem aktuellen Positionspapier zu Biopatenten hin und fordert entsprechende Änderungen im europäischen Patentrecht.
Der BDP spricht sich klar für Patentschutz auf technische Erfindungen der Züchtung und der Molekularbiologie aus, die nicht sortenschutzrechtlich geschützt werden können. „Mit Besorgnis stellen wir fest, dass zunehmend Patente auf Eigenschaften von Pflanzen erteilt werden, die durch herkömmliche Kreuzungen gezüchtet wurden. Diesem Problem kann nur durch eine klare Trennung von Sorten- und Patentschutz begegnet werden“, sagt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer im BDP. „Die Grundprinzipien des Sortenschutzes sind zu bewahren und dürfen nicht unterlaufen werden.“ Daher fordert der BDP folgende Änderungen im europäischen Patentrecht:
- Verbot der Patentierung biologischen Materials, das nicht mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder technisch hergestellt wurde;
- Kein abgeleiteter Stoffschutz auf Pflanzen, die durch eine Kombination von biologischen Kreuzungs- und technischen Selektionsschritten gezüchtet wurden,
- Beschränkung der Wirkung von Erzeugnispatenten auf Pflanzen, wenn diese Pflanzen durch „im Wesentlichen biologisches Verfahren“ gezüchtet wurden;
- Ergänzung der Biopatentrichtlinie um eine dem deutschen Patentgesetz entsprechende erweiterte Forschungsausnahme (Züchtungsausnahme).
„Unser Ziel ist es, dass wir europaweit frei mit patentgeschütztem Material züchten können und eine leistungsstarke und vielfältige Züchterlandschaft erhalten, die Innovation für die Landwirtschaft und damit auch für die Gesellschaft bereitstellen kann“, sagt Schäfer. (bdp)