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01.07.2019 | 05:07 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassungsverlängerungen und Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) die folgenden Zulassungen für Notfallsituationen vom 18. Juni bis 15. Oktober 2019 für 120 Tage erteilt.

PSM-Zulassungsverlängerungen
Pflanzenschutzmittel - Heute im Fokus: Notfallzulassungen nach Artikel 53 und Zulassungsverlängerungen. (c) proplanta
Gegen die Kleine Kohlfliege in Rettich, Brokkoli und Wirsing im Freiland. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Wartezeit: Rettich 14, Brokkoli und Wirsing 7 Tage.

Gegen die Möhrenfliege in Möhre im Freiland. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 0,75 Liter/ha in 300 bis 1.000 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen möglich. Wartezeit: 14 Tage.

Gegen Thripse in Bundzwiebeln im Freiland. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Wartezeit: 14 Tage.

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).

Achtung für alle Anwendungen gilt: Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole in Folgekulturen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1).

Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
NotfallzulassungenBild vergrößern
Notfallzulassungen
(Informationen des RP Stuttgart vom 26.06.2019)
ltz augustenberg
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