Dichteermittlungen auf Futterflächen und Stoppelfeldern erbrachten zumeist Werte an der unteren Grenze des Bekämpfungsrichtwertes von 5 bis 8 wiedergeöffneten Löchern (wgL)/250 m².
Andererseits beweisen ermittelte Werte von 15 bis 24 wgL/250 m², dass auf Einzelflächen ein verstärktes Auftreten der Mäuse zu verzeichnen ist. Auch die zahlreichen Feldmauslöcher auf Randstreifen, Böschungen und Wegränder beweisen den Aufbau einer stärkeren Feldmauspopulation.
Durch intensive Maßnahmen der Stoppel- und Bodenbearbeitung kann einer Etablierung der Feldmaus auf der Kulturfläche vor der Aussaat der Herbstkulturen entgegen gewirkt werden. Auf Futterflächen ist nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine zeitnahe chemische Bekämpfung durchzuführen.
Mit der Aussaat des Winterrapses sind Kontrollen auf diesen Flächen sowie den Randbereichen der Schläge anzuraten! Nur eine rechtzeitige Bekämpfung mit dem aufwändigen und zeitintensiven Verfahren der Ausbringung von Rodentiziden mit der Legeflinte, kann eine Schädigung der Neuansaaten verhindern. Zur Reduzierung der Einwanderung der Feldmäuse ist auch die Möglichkeit der Bekämpfung auf Nichtkulturland zu nutzen.
Eine Zulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Artikel 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlaubt den Einsatz von „
Ratron Giftweizen“ und „
Ratron Giftlinsen“ mit dem Wirkstoff Zinkphosphid vom 01.09. bis zum 29.12.2014 auf Nichtkulturland. Das Anwendungsgebiet ist auf Rückzugsgebiete in und direkt an Kulturflächen angrenzend festgesetzt. Dazu gehören Ackerrandstreifen, Straßenränder und -gräben, Böschungen und Inseln um Windenergieanlagen.
Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden.
Dabei sind geeignete Geräte wie z. B. Legeflinten zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Eine geplante Ausbringung der Rodentizide ist vorher beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu beantragen. Eine Genehmigung kann nur bei nachgewiesenem Starkbefall erfolgen. Zur Befallskontrolle sind auf 250 m², der zur Behandlung vorgesehenen Fläche, alle Mäuselöcher zuzutreten und nach 24 Stunden die Anzahl wieder geöffneter Löcher zu ermitteln.
Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn mehr als 8 wgL/250 m² festgestellt werden. Dies ist flächenbezogen zu dokumentieren und die Dokumentation mit den übrigen Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmaßnahmen aufzubewahren. Es ist vorgesehen, das Genehmigungsverfahren in Thüringen über eine Allgemeinverfügung zu regeln.
Quelle: Katrin Gößner / TLL
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