Die Bestände auf der Baar lagerten bis Anfang Juli nur in wenigen Fällen und der Unkrautdurchwuchs hielt sich in Grenzen. Die
Wintergerste, teilweise auch Winterweizen und Triticale haben extrem unter der Trockenheit im April/Mai gelitten und Seitentriebe reduziert. Nach den Niederschlägen kam es zu stark ausgeprägtem Zwiewuchs (Nachschosser), der viele Schläge erneut ergrünen ließ.
Maßnahmen:Unter günstigen Bedingungen kann die Reife abgewartet werden. Ansonsten können, je nach Verwertung, Reinigung und
Trocknung oder Konservierung der
Futtergerste mit Propionsäure bzw. Nutzung als
GPS in Betracht gezogen werden. Achtung: Lagerndes und von Unkraut überwachsenes Getreide oder starker Zwiewuchs kann die Ernte in Gefahr bringen. Für diesen Notfall besteht die Möglichkeit, ein dafür zugelassenes Herbizid mit den entsprechenden WA-Auflagen auf Teilflächen einzusetzen.
Bedingungen für Spätanwendungen in Getreide:Nur, wenn eine Beerntung sonst nicht möglich ist und nur auf Teilflächen, die
- Lagern – gegen Unkrautdurchwuchs (Auflage WA 700 oder 701)
- Lagern oder stehen – gegen Zwiewuchs (Auflage WA 700)
Hinweise:Die Anwendung kann ab Vollreife (BBCH 89) und Kornfeuchte unter 25 % erfolgen. Bei der Fingernagelprobe bleibt der Abdruck des Nagels sichtbar bzw. die Halme sind schon gelb, die Halmknoten aber noch grün. Die Wartezeit nach solch einer Anwendung liegt je nach Präparat zwischen 7 und 14 Tagen.
Bitte beachten: Getreide, das zur Saatguterzeugung oder für Brauzwecke weiterverwendet wird, darf nicht behandelt werden!
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.07.2018)
Quelle: LTZ Augustenberg