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08.05.2015 | 10:45 | Beregnung 

Tipps zur Bewässerung landwirtschaftliche Kulturen

Dresden - In Sachsen steigt durch längere Trockenphasen im Sommer, zunehmende Temperaturen und einer damit einhergehenden höheren potenziellen Verdunstung der Wasserbedarf für landwirtschaftliche Kulturen.

Beregnung
(c) proplanta
Besonders im Frühsommer treten Hitze- und Dürreperioden häufiger und lang anhaltender auf als bisher, was wir auch in diesem Jahr beobachten können. Das gilt insbesondere für die Monate April, Mai und Juni, der Hauptwachstumszeit der meisten Feldfrüchte. Dabei treten regionale Unterschiede auf: Vor allem in Nord- und Ostsachsen ist durch höhere Verdunstung und geringes Bodenwasserhaltevermögen mit zeitlichem Wassermangel für die Pflanzen zu rechnen. Damit geht eine stärkere Ertragsvariabilität einher.

Aufgrund der zu erwartenden Veränderungen gewinnt die Bewässerung zunehmend an Bedeutung, auch wenn die ergiebigen Sommerniederschläge der vergangenen Jahre anderes vermuten lassen. Bei der Bewässerung sollten wassersparende und nach der Bodenfeuchte gesteuerte Bewässerungsverfahren zum Einsatz kommen. Der anzustrebende Bereich der Bodenfeuchte liegt bei landwirtschaftlichen Kulturen zwischen 40 bzw. 50 und maximal 80 Prozent der nutzbaren Feldkapazität (nFK).

Ein wichtiger Punkt der außerdem für eine Bewässerung spricht, ist die effizientere Nährstoffausnutzung. Die N-Austräge in Oberflächen- und Grundwasser sind unter Bewässerung deutlich geringer. Eine Frucht ist prinzipiell dann beregnungswürdig, wenn die beregnungsbedingten Mehrkosten durch die Erntemehrerlöse überschritten werden. Bei der Kartoffel ist das in der Regel immer der Fall.

Aber auch die Beregnung von Zuckerrüben, Wintergetreide, Braugerste sowie Futterpflanzen kann unter bestimmten Bedingungen wirtschaftlich sein. Das trifft vor allem dann zu, wenn in der zu beregneten Fläche die Fruchtart Kartoffel enthalten ist. Die Kartoffel kann dann die festen Kosten für die Bewässerungstechnik tragen.

Die Neuinstallation einer kompletten Beregnungsanlage erfordert allerdings hohe Investitionen. Eine investive Förderung von Beregnungsanlagen ist möglich auf Grundlage der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer – (LIW/2014). Zuständig für die Durchführung der Förderung ist die Bewilligungsstelle des LfULG. Landwirte, die schon beregnen oder künftig beregnen wollen, sollten ganz akribisch alle Kosten und Erlöse für die landwirtschaftlichen Produkte notieren, denn nur so kann eine komplette Wirtschaftlichkeit für die Bewässerung berechnet werden.

Quelle: Dr. Kerstin Jäkel / LfULG Dresden
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