Die Kontrolle der eigenen Rapsbestände ist deshalb unerlässlich. Nur dann kann objektiv entschieden werden ob die Durchführung einer Behandlung notwendig ist oder nicht. Zur Verminderung von Auswinterungsschäden können die Aufwandmengen der
Fungizide und
Wachstumsregler in Beständen die jetzt das 4- bis 6-Blattstadium erreichen der Entwicklung des Rapses angepasst werden. Aber nur wenn bisher keine Pilzkrankheiten auftreten!
Bei langsamer Entwicklung können die Aufwandmengen um 30 teilweise sogar um bis 50 % verringert werden. Bevor die Ausbringmenge tatsächlich um 50 % reduziert wird sollte genauestens geprüft werden, ob die Durchführung der Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt Sinn macht oder ob es insgesamt nicht besser ist den Termin nach hinten zu schieben. Das käme sowohl der prozentualen Gesamtwirkung als auch der nachhaltigen Wirkungsdauer zu Gute.
Im direkten Vergleich dazu ist die Ausbringung der vollen Aufwandmenge unbedingt erforderlich in bisher unbehandelten, wüchsigen Beständen die jetzt schon 6 oder mehr Blätter haben. Diese Bestände müssen in der Entwicklung etwas gebremst werden. In früh gesäten Beständen, die bereits im September behandelt wurden, muss jetzt unbedingt geprüft werden, ob eine Nachbehandlung erforderlich ist.
Hinweis: Genaue Auskünfte zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit reduzierten Aufwandmengen geben die zuständigen Pflanzenproduktionsberater im jeweiligen Landkreis. Die für den Rapseinsatz empfohlenen Mittel sind auf Seite 45 und dort in Tabelle 33 im „Merkblatt Pflanzenproduktion 2015“ zusammengestellt.
(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 07.10.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg