Das Mittel darf ab dem 1. April 2016 bis zum 30. Juli 2016 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden.
Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen möglich. Nach Hagelschlag aber eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
Achtung: Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50 % - 15 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m.
Zulassungserweiterung
Die Zulassung von
Luna Experience (Wirkstoffe: Tebuconazol+Fluopyram) wurde nach Art. 51 erweitert und kann nun auch gegen Sclerotinia-Arten in Möhre im Freiland mit 0,75 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 5 m, 75 % - 5 m, 90 % - *.
Verlängerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Obst-, Wein- und Gemüsebau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:
Platform S |
Carfentrazone+Mecoprop-P |
31.07.2016 |
MICULA |
(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.02.2016)