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18.09.2009 | 15:38 | Praxis-Tipp 

Aktueller Rat: Pflanzenschutz im Raps

Dresdedn - Im Raps ist bei den Bestandes- und Gelbschalenkontrollen auf das Auftreten des Rapserdflohes zu achten. Örtlich (Kreis Meißen) wurden in der Gelbschale über 20 Käfer ausgezählt.

Rapsfeld
(c) proplanta
Eine Bekämpfungsmaßnahme ist nur erforderlich, wenn der Bekämpfungsrichtwert überschritten wird. Als Richtwert wird ab dem 20. September  eine Anzahl von über 25 Käfer pro Gelbschale (mit Gitterabdeckung!) in 10 Tagen empfohlen. Gleichzeitig sollte bei Befallskontrollen auf die Kohlmotte (Kohlschabe), die Rübsenblattwespe und die Kohlfliege  geachtet werden. Ein stärkerer Befall durch Kohlmotten wurde örtlich im Raum Leipzig festgestellt. Die Larven der Kohlmotte sind bis zu 10 mm lang, als Junglarve gelblich-grau und später grün gefärbt, schwarz punktiert und an beiden Enden spindelförmig verschmälert. Sie schaben an der Blattunterseite. Bei starkem Befall kann es bis zum Skeletttierfraß an den Pflanzen kommen. Die zunächst graugrünen, dann samtschwarzen ca. 12-18 mm langen walzenförmigen Larven der Rübsenblattwespe können an den jungen Pflanzen Loch und Fensterfraß bis Kahlfraß verursachen. Insbesondere bei warmem Septemberwetter kann es örtlich zu heftiger Fraßtätigkeit kommen.

In Abhängigkeit von der Niederschlagssituation ist in den bekannten Befallslagen rechtzeitig auf den Befall durch Ackerschnecken zu achten. Flächen nach Stilllegung, Vorfrucht Winterraps, mit grobscholligem Boden bzw. ungenügend abgesetztem Saatbett sind besonders gefährdet. Neben Winterraps kann auch Wintergetreide geschädigt werden. Abgefressene Keimblätter, unregelmäßig durchlöcherte Laubblätter und angefressene Blattränder sowie glänzende Schleimspuren auf den Pflanzen und dem Boden kennzeichnen das Schadbild am Winterraps. Im Getreide können lückig auflaufende Bestände, angefressene Körner, Keimlinge und Wurzeln auf Schneckenbefall hindeuten. Wichtige ackerbauliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind u. a. ein gut rückverfestigtes Saatbett und der Beseitigung der organischen Substanz. Bei geringem Schneckenaufkommen reicht gegebenenfalls eine Randbehandlung aus.


Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen
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