Der Zuflugbeginn ist bei Bodentemperaturen über 5 °C und Lufttemperaturen am Tag über 10 °C zu erwarten. Grundsätzlich ist ein Insektizideinsatz nur nach Erreichen der Bekämpfungsrichtwerte (Großer Rapsstängelrüssler > 5 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen, Gefleckter Kohltriebrüssler > 15 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen, jeweils bei
Gelbschalen mit Gitter-Abdeckung!) zu empfehlen, da durch zu häufige Anwendungen eine erhebliche Resistenzgefahr entsteht.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel AVAUNT (Wirkstoff Indoxacarb) eine befristete Genehmigung nach §11(2)
Pflanzenschutzgesetz bei „Gefahr im Verzuge“ erteilt. Damit dürfen begrenzte Mengen dieses Mittels für die Anwendung gegen
Rapsglanzkäfer in Raps in Verkehr gebracht werden. Die Genehmigung gilt ab 5. März 2010 für 120 Tage. Wird ein Einsatz chemischer Präparate zur gezielten Bekämpfung der Rapsschädlinge notwendig, müssen die durch die Zulassungsbehörde festgelegten Auflagen und die Gebrauchsanleitung unbedingt exakt eingehalten werden. Bei den Kontrollen der Rapsbestände auf
Schädlinge sollte ebenfalls auf die Wurzelhals- und Stängelfäule
Phoma lingam geachtet werden.
Achten Sie weiterhin auch auf den Befall durch Feldmäuse. Behandlungen sollten vor dem Eintreten der Massenvermehrung erfolgen. Insbesondere Vermehrungsbestände sowie Winterrapsflächen mit pflugloser
Bodenbearbeitung sollten vorrangig auf Befall kontrolliert werden. Frischer Ausschub, sowie eingezogenes Pflanzenmaterial deuten auf die Aktivität der Mäuse hin.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen