Die beiden amtlichen Berater beobachten im Kreis die ersten Zwischenfruchtbestände, die zu Beginn der Blüte stehen.
Im vergangenen Jahr 2021 wurde die Ausnahmegenehmigung zur Aussaat der mit Cruiser Force gebeizten
Rüben erteilt. Auflage dieser Ausnahmegenehmigung war unter anderem: Auf Flächen, auf denen das behandelte Saatgut ausgebracht worden ist, dürfen im selben und im Folgejahr keine blühenden Zwischenfrüchte und keine bienenattraktiven Kulturen (insbesondere Raps, Sonnenblumen, Mais, Leguminosen, Kartoffeln, Silphie) nachgebaut werden.
Praxistipp: Achten Sie auf die Einhaltung dieser Auflagen, um auch in Zukunft weitere Ausnahmegenehmigungen zu ermöglichen. Sollten die Pflanzen bereits in der Blüte stehen, führen Sie einen Schröpfschnitt (hohes Mulchen der Pflanzen) durch.
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 18.10.2022)