Neben den Dauergrünland- und Grassamenanbauflächen sind auch die Kulturflächen weiterhin auf
Feldmäuse zu kontrollieren. Nur rechtzeitige Kontrollen und eingeleitete Bekämpfungsmaßnahmen können größere Verluste verhindern. Für die
chemische Bekämpfung stehen nur Präparate auf der Wirkstoffbasis von Zinkphosphid zur Verfügung. Die Ausbringung sollte erfolgen, wenn die Flächen etwas abgetrocknet sind. Das Auslegen von Mäuseködern ist durch nicht sachkundige Personen möglich, wenn diese Tätigkeit unter Verantwortung und Aufsicht einer Person mit Sachkundenachweis erfolgt.
Ähnlich wie im letzten Jahr ist gegen
Drahtwurmbefall in Kartoffeln das Granulat Goldor Bait mit dem Wirkstoff Fipronil befristet zugelassen. Der Genehmigungszeitraum erstreckt sich über 120 Tage und gilt ab dem 01. Februar 2015 bis zum 01. Juni 2015. Die Zulassung ist ausschließlich für die Anwendung gegen Starkbefall des Drahtwurms und nach Warndienstaufruf in Kartoffeln beschränkt. Die genehmigte Menge ist auf 80 t begrenzt. Die Ausbringung darf nur mit Granulatstreugeräten erfolgen, welche in die Geräteliste des JKI für die Ausbringung von Goldor Bait eingetragen wurden.
Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden