Mit dem Sommerzwischenfruchtanbau zur Gründüngung wird dem Boden organische Substanz zugeführt. Die organische Substanz des Bodens stabilisiert die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens. Die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens gewinnt als Wirtschaftsfaktor im Pflanzenbau, speziell im Rahmen der sich vollziehenden klimatischen Änderungen, an Bedeutung. Nach dem Aufgang der Zwischenfrüchte wird die Wind- und Wassererosion gemindert, die Verlagerung von Stickstoff in tiefere Bodenschichten verringert, die Unkrautentwicklung unterdrückt, die biologische Aktivität des Bodens gesteigert und die Bildung der Krümelstruktur der Ackerkrume gefördert.
Mit dem Anbau von Sommerzwischenfrüchten zur Futternutzung kann wertvolle Hauptfutterfläche eingespart und die Grünfutterperiode verlängert werden. Zwei bis drei Hektar Sommerzwischenfrüchte können soviel Trockenmasse bereitstellen wie ein Hektar Hauptfruchtfutter.
Bodenschutz und Gründüngung stehen vorwiegend bei der Saat von Kreuzblütlern im Vordergrund. Sommerraps, Ölrettich und Gelbsenf können mit einem Scheibenstreuer auf einen flach gelockerten Boden gestreut werden. Danach sollte das Saatgut eingearbeitet werden. Eine flache Saatfurche ist bei feinkörnigen Leguminosen, Gräsern sowie deren Mischungen erforderlich. Die Saat zur Futternutzung sollte unmittelbar nach der Druschfruchternte folgen. Hier zählt jeder Tag für die Bestandesbildung. Wird mit dem Ziel der Gründüngung gesät, besteht nicht unbedingt dieser Termindruck. Bei der
Stickstoffdüngung ist die Stickstoffbereitstellung des Standortes zu berücksichtigen. Bei der Futternutzung der Sommerzwischenfrüchte ist ausreichend hoch zu düngen.
Soll eine Gründüngung erfolgen, ist keine oder eine leichte Andüngung mit Stickstoff in vielen Fällen sinnvoll. Wird der Stickstoffbedarf mit Rinder- oder Schweinegülle gedeckt, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Werden Sommerzwischenfrüchte gezielt zur Nematodenbekämpfung angebaut, sollten vorzugsweise Sorten mit entsprechender Resistenzeinstufung ausgewählt werden.
Quelle: Dr. Pößneck / LfULG Sachsen