Keine Ausbringung von Düngemitteln, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. (c) proplanta
In Ergänzung dazu ist zwingend zu beachten, dass vor der Ausbringung der ersten Düngegabe die Düngebedarfsberechnung vorliegen muss.
Achtung: Wirtschaftsdünger, die auf Flächen in „Eutrophierten Gebieten“ oder in „Roten Gebieten“ (Nitratgebiete) ausgebracht werden sollen, müssen vor der Aufbringung auf die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat untersucht sein. Das Ergebnis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die Flurstücksgenauen Karten zu den „Eutrophierten Gebieten“ und den „Roten Gebieten“ in Baden-Württemberg sind unter nachfolgenden links im Internet zu finden unter:
https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/77548/index.htmlund
https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/72341/index.htmlTipp: Zu diesen Gebieten sind über die Gemeindemitteilungsblätter (Eutrophierte Gebiete) und direkte Anschreiben der Bewirtschafter (Rote Gebiete) weitere Informationen zu erhalten.
(Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall vom 28.01.2020)