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17.09.2012 | 08:34 | Aktueller Rat zum Pflanzenbau 

Nährstoffbilanzierung gemäß Düngeverordnung

Dresden - Landwirtschaftsbetriebe haben gemäß Düngeverordnung (Ausnahmen regelt § 5 Abs. 4) jährlich bis zum 31. März einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphor für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanz zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.

Düngung
(c) proplanta
Der mehrjährige zusammengefasste betriebliche Vergleich umfasst bei Stickstoff mindestens die letzten drei und bei Phosphor mindestens die letzten sechs zurückliegenden Jahre. Der Landwirt erfüllt die Anforderungen des § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung, wenn ein betrieblicher Stickstoffüberschuss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von 60 kg/ha nicht überschritten wird. Für P2O5 gilt eine Grenze von 20 kg/ha im Durchschnitt von 6 Jahren.

Bei der Flächenbilanz für den Betrieb wird die Nährstoffzufuhr durch die Tierhaltung, Aufnahme von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft, organische Düngemittel, sonstige Stoffe, Handelsdünger und die legume N-Bindung mit der Nährstoffabfuhr durch pflanzliche Ernteprodukte, Abgabe von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft sowie unvermeidbare N-Überschüsse / erforderliche N-Zuschläge im Düngejahr verglichen.

Das Düngejahr muss in jedem Fall 12 Monate umfassen. Es wird empfohlen, für die Erstellung des betrieblichen Nährstoffvergleiches das Kalenderjahr als Düngejahr heranzuziehen. Der gewählte Berechnungszeitraum sollte beibehalten werden.

Das Erstellen der Flächenbilanz kann durch Nutzung der Formulare im Anhang 17 der Broschüre »Umsetzung der Düngeverordnung - Hinweise und Richtwerte für die Praxis« erfolgen. Die benötigten Richtwerttabellen wie z. B. Nährstoffgehalte, Nährstoffausscheidungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, Stickstoffbindung von Leguminosen sind im Anhang enthalten. Für den ökologischen Landbau enthält die Broschüre zusätzliche Richtwerttabellen zu Nährstoffgehalten pflanzlicher Erzeugnisse von Ackerkulturen und Nährstoffgehalten in Wirtschafts- und anderen organischen Düngern.

Wesentlich komfortabler kann die Flächenbilanz durch Nutzung des Programms BEFU (www.landwirtschaft.sachsen.de/befu) erstellt werden. Der Landwirt trägt die Daten der Nährstoffzufuhr bzw. -abfuhr ein und kann sofort sehen, wie sich der Saldo bei jedem Eintrag ändert. Der Flächenbilanzausdruck enthält alle notwendigen Details. Zusätzlich zur Stickstoff- und Phosphor-Bilanz wird die Kalium-Bilanz des Betriebes dargestellt. Obwohl dies durch die Düngeverordnung nicht gefordert wird, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, K auch weiterhin in den Bilanzen zu berücksichtigen.

Für die Aufzeichnung der Ausgangsdaten und Ergebnisse der Nährstoffvergleiche besteht eine Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren nach Ablauf des Düngejahres.

Zur Überprüfung des Nährstoffeinsatzes auf den Schlag kann die Schlagbilanz genutzt werden. Durch den Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr kann für jede Kultur die Nährstoffsituation beurteilt und Schwachstellen in der Düngeplanung erkannt werden.

Quelle: Frank Förster / LfULG Dresden
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