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26.05.2015 | 18:25 | Tiergesundheit 

Enthornung von Kälbern in Schleswig-Holstein nur mit Beruhigungsmitteln

Kiel - In Schleswig-Holstein darf die Enthornung von Kälbern künftig nur noch unter Gabe von Beruhigungs- und Schmerzmitteln erfolgen.

Enthorntes Kalb
(c) proplanta
Außerdem sollen zur Verbesserung der Tiergesundheit geschlachtete Masthühner genauer auf Veränderungen an den Fußballen untersucht werden. Das geht aus zwei Erlassen hervor, die Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck gestern an die Veterinärämter im Land verschickt hat.

Habeck beruft sich auf die Arbeit des von ihm eingesetzten Runden Tisches Tierschutz: „Wir setzten nun um, was gemeinsam mit Nutztierhaltern, Tierschützern und Wissenschaftlern besprochen wurde“, erklärte der Grünen-Politiker.

Neu bei der Enthornung von Kälbern sei die zwingend erforderliche Gabe von Beruhigungsmitteln. Der Minister verwies auf einen entsprechenden Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK). Die hatte sich in Bad Homburg dafür ausgesprochen, bei der Enthornung neben Schmerzmitteln auch die Gabe von Beruhigungsmittel vorzuschreiben.

Veränderte Fußballen von Hühnern wertet Habeck als Indiz, dass am Haltungsmanagement etwas verändert werden müsse. Künftig werde Schleswig-Holstein ähnlich wie Niedersachsen die Fußballen geschlachteter Masthühner stringenter und differenzierter als bisher überwachen. Bei einem schlechten Zustand der Fußballen seien geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dazu könnten neben intensiver Beratung eine Verringerung der Besatzdichte und die Verbesserung des Stallklimas gehören. Dies solle in Stufen geschehen, veranlasst durch den Hühnermastbetrieb selbst oder durch die zuständige Veterinärbehörde, so der Minister. (AgE)
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