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06.06.2022 | 07:16 | Lammfleischerzeugung 
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Schaf- und Lammfleischbranche optimistisch für die Zukunft

Berlin - Die Aussichten für die Erzeuger von Schaf- und Lammfleisch sind durchaus positiv zu bewerten. 

Lammfleischbranche
(c) proplanta
Das ist auf der Mitgliederversammlung der Wirtschaftsvereinigung deutsches Lammfleisch (WDL) deutlich geworden, die in der vergangenen Woche in Berlin stattfand.

Auch wenn die Zahl der Erzeuger und insbesondere der Vermarkter in den letzten Jahren immer weiter gesunken sei, befinde sich Lammfleisch im Aufwind, erklärte der WDL-Vorsitzende Josef Baumann. Nach seinen Worten wird Lammfleisch überwiegend über die Nutzung des Grünlands und im Rahmen der Landschaftspflege und des Küstenschutzes erzeugt.

Dieser Aspekt sollte in Zeiten knapper Güter und steigender Kraftfutterkosten zunehmend an Bedeutung gewinnen und könne auch zu einem Umdenken in der Zuchtarbeit führen. Bei einem Selbstversorgungsgrad bei Lammfleisch von weniger als 45 % und einem wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteil seien die Perspektiven für die Zukunft durchaus positiv, so Baumann.

Er begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung, in der kommenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Schaf- und Ziegenprämie wiedereinzuführen, um die Wirtschaftlichkeit in der Branche zu verbessern. Bedauern brachte der WDL-Vorsitzende hinsichtlich des großen Fachkräftemangels zum Ausdruck.

Ursache seien unter anderem die Hürden für Arbeitswillige aus Drittländern. Als weiteres Problem benannte Baumann die „oftmals deutlich überhöhten“ Fleischbeschaugebühren. Die bisherigen Vorstandsmitglieder des WDL wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung in ihren Ämtern bestätigt. Stellvertreter von Baumann bleibt damit Robert Lechner; komplettiert wird das Gremium - wie gehabt - durch Johann Nesges, Karl-Henning Hinz, Karl Olschewski, Freiherr Franz Riederer von Paar sowie das beratende Mitglied Ulrich Rothweiler.
AgE
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Kommentare 
maximilian schrieb am 06.06.2022 19:14 Uhrzustimmen(12) widersprechen(16)
Die Fleischbeschaugebühren dienen nach EU-Recht dem Ausgleich für den Aufwand für eine hoch spezialisierte und sehr verantwortungsvolle Dienstleistung. Die KVB darf weder Gewinn machen, noch die Dienstleistung aus anderen Finanzquellen quersubventionieren. Gerade in der ambulanten Fleischbeschau ist der Aufwand sehr hoch, insbesondere durch die Wegstrecken.
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