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06.09.2013 | 10:07 | Branchenweite Initiative  

Schweine- und Geflügelwirtschaft soll tierfreundlicher werden

Berlin - Eine branchenweite Initiative für mehr Tierwohl in der Schweine- und Geflügelfleischproduktion ist nach einem Jahr intensiver Vorarbeit gestern vereinbart worden.

Tierwohl bei Schweinefleischproduktion
(c) proplanta
Damit ist ein entscheidender Meilenstein für die Weiterentwicklung des Tierschutzes in der deutschen Nutztierhaltung erreicht worden. Schweinehalter sowie Hähnchen- und Putenmäster erhalten zukünftig einen Kostenausgleich, wenn sie über das gesetzliche Maß hinausgehende Leistungen für mehr Tierwohl erbringen. Darauf haben sich heute in Berlin führende Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmittelhandel verständigt.

Branchenvertreter haben mit Unterstützung von Experten aus Wissenschaft und Tierschutz in den vergangenen Monaten Anforderungskataloge mit weitreichenden und belastbaren Kriterien entwickelt. Die Überprüfung der Tierwohl-Leistungen der Landwirte erfolgt durch unabhängige Kontrollen.

Eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Tierwohl-Initiative nimmt der Lebensmitteleinzelhandel ein, der den Mehraufwand der Schweinehalter und Geflügelmäster finanziell ausgleichen will. Die Teilnahme an der Initiative ist für Tierhalter freiwillig.

Schweinehalter können entscheiden, ob sie an der Initiative teilnehmen wollen. Neben den Schweinemästern, werden auch die Sauenhalter und Ferkelaufzüchter zur Teilnahme aufgerufen. Die Schweinehalter, die teilnehmen wollen, verpflichten sich, zusätzliche Tierwohlkriterien umzusetzen. Dafür erhalten sie einen Zuschuss, der separat vom Marktpreis ausgewiesen wird. Mäster von Hähnchen und Puten, die sich für erhöhte Anforderungen entscheiden, erhalten ebenfalls einen finanziellen Tierwohlzuschuss.

Diese Initiative für mehr Tierwohl soll 2014 in der Praxis umgesetzt werden. Bis dahin wird die Ausgestaltung und Umsetzung weiter konkretisiert.

Die Inhalte der Initiative müssen vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen dem Bundeskartellamt vorgestellt und mit der zuständigen Beschlussabteilung abgestimmt werden. Erst dann kann eine ausführliche Information der Öffentlichkeit erfolgen. (qs)
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