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20.03.2016 | 08:27 | Audits 

Warteliste der Initiative Tierwohl verkürzt

Bonn - Für rund 300 schweinehaltende Betriebe hat das Warten auf der Nachrückerliste der Initiative Tierwohl bald ein Ende, denn sie werden für das Audit zugelassen.

Initiative Tierwohl
(c) proplanta
Wie die Initiative Tierwohl diese Woche mitteilte, stehen weitere 9 Mio. Euro zur Finanzierung von Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung, so dass die Zahl der Teilnehmer erhöht werden kann. Sobald die Gelder Mitte April freigegeben seien, könnten die Betriebe in der Reihenfolge der Warteliste nachrücken. Alle landwirtschaftlichen Bündler seien über die Schritte informiert worden, die dann gemeinsam mit den Schweinehaltern zu beachten seien. Nach Angaben der Initiative Tierwohl werden die nachrückenden Betriebe mit der von ihnen angegebenen Tierzahl und mit den von ihnen gewählten Kriterien zum Audit zugelassen. Die Entgelte je Kriterium bleiben unverändert.

Bestehen die neu hinzukommenden Betriebe die Prüfung, erhalten sie eineAnspruchsberechtigung für zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018. Grund dafür ist, dass ab Mitte 2018 für alle teilnehmenden Betriebe, also bisherige und die Nachrücker, neue und einheitliche Vorgaben gelten und umgesetzt werden sollen. Diese werden gegenwärtig erarbeitet.

Um die Umstellung auf die neuen Vorschriften zu synchronisieren, wird laut Tierwohlinitiative die Laufzeit für die nachrückenden Betriebe verkürzt. Die nun zum Audit zugelassenen Schweinehalter würden Mitte April von ihrem Bündler darüber informiert. Die Landwirte könnten dann den Zeitpunkt angeben, ab wann sie die angegebenen Tierwohlkriterien umsetzen wollten. Der individuelle Starttermin könne im Zeitraum vom 28. April bis 28. September 2016 frei gewählt werden. Ab dem angegebenen Umsetzungstermin begännen auch die Audits.
AgE
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