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02.02.2010 | 01:55 | Solarenergie 

Investoren benötigen Planungssicherheit

Hannover - Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will Einschnitte bei der Solarförderung vornehmen und die Vergütung für Solarstrom um 15 Prozent kürzen.

Solarpark
(c) proplanta
Der auch von Parteikollegen des Bundesumweltministers kritisierte Kürzungssatz gilt für Dachanlagen und soll zum 1. April umgesetzt werden, für Freiflächen soll der Schnitt zum 1. Juli vollzogen werden. Diese Kürzungen kommen zusätzlich zu der im vergangenen Jahr mit dem Erneuerbare Energiengesetz (EEG) für 2010 beschlossenen Degression in Höhe von zehn Prozent hinzu, so dass sich die Vergütungen für Solarstrom um insgesamt fast ein Viertel reduzieren. Viele Landwirte haben Anlagen bereits gekauft, diese jedoch wegen Lieferschwierigkeiten noch nicht aufbauen oder in Betrieb nehmen können. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlagen sofort von der zum 1. April greifenden Degression erfasst werden und ihre wirtschaftliche Kalkulation damit durchkreuzt wird.

Dieses ist den Anlagenbetreibern nicht zuzumuten. Nach Auffassung des Landvolkes Niedersachsen muss der Gesetzgeber die Investoren vor der Anwendung der erweiterten Degression durch eine Übergangsregelung schützen. Mehr Planungssicherheit könnten jedoch ein geringerer Kürzungssatz und eine spätere Umsetzung der Kürzung bieten, urteilen auch die Anlagenhersteller. Beim Kauf von Photovoltaik–Anlagen sollten sich Landwirte vom Lieferanten die Inbetriebnahme bis zum 31. März garantieren lassen und anderenfalls auf Schadensanspruch bestehen. (LPD)
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