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08.10.2010 | 09:49 | Solarenergie 

Photovoltaikanlagen vor hohen Hürden?

Bonn - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat kürzlich entschieden, dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen genehmigungspflichtig ist, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Photovoltaikanlage
Dieses Urteil hat insbesondere in der Landwirtschaft zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, hat sich deshalb gemeinsam mit dem Präsidenten des Westfälischen Landwirtschaftsverbandes, Franz-Josef Möllers, umgehend an den zuständigen Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Harry K. Voigtsberger, gewandt.

In ihrem Schreiben bitten die beiden Präsidenten den Minister, für eine Regelung einzutreten, die die Erzeugung regenerativer Energien über Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden vor allem auch im Außenbereich noch weiterhin möglich macht. Nach der Entscheidung des OVG NRW würden Photovoltaikanlagen mit Einleitung in das öffentliche Stromnetz als baugenehmigungspflichtige Umnutzung eingestuft, die bauplanungsrechtlich zudem im Außenbereich vor einer hohen Hürde stünden.

Zu der vom nordrhein-westfälischen Oberlandesgericht geforderten Genehmigungspflicht, die die regenerative Erzeugung von Strom über Photovoltaikanlagen für das öffentliche Stromnetz kaum mehr zulassen werde, heißt es dazu: „Dies bedeutet nicht nur für unsere Berufskollegen, sondern ebenso für eine Landesregierung, die den Klimaschutz in den Mittelpunkt künftigen Regierungshandelns rücken will, einen herben Rückschlag.“

Die beiden Präsidenten haben sich darüber hinaus auch an den Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Johannes Remmel, gewandt und diesen um Unterstützung dieses Anliegens der Landwirtschaft gebeten. Photovoltaikanlagen dienten nicht nur einer zukunftsweisenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sondern leisteten vor allem auch einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz - stellen die Präsidenten dazu fest. (rlv)
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