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25.04.2024 | 14:30 | Tiermisshandlung 

33 Rinder verendet - Urteil gegen Landwirt erwartet

Rosenheim - Im Stall des Landwirts sollen Rinder tief in der Gülle gestanden haben, daneben verwesten tote Tiere.

Tierschutzverstöße
Der Hof war schon vorher aufgefallen. Was Veterinäre dann aber entdeckten, klingt makaber: 33 tote Rinder, teils verwest, zwischen noch lebenden Kühen. Der Prozess gegen den Bauern geht nun zu Ende. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Seit März muss sich der Bauer aus dem Landkreis Rosenheim wegen Tiertötung und quälerischer Tiermisshandlung vor Gericht verantworten. Am Donnerstag wird nun vor dem Amtsgericht Rosenheim das Urteil erwartet. Zuvor muss noch plädiert werden.

Auf dem Hof waren vor knapp einem Jahr 33 verendete Rinder gefunden worden. Die Tiere starben laut Staatsanwaltschaft in einer «zunehmend lebensfeindlicher werdenden Haltungsumwelt». Dutzende weitere waren teils ausgezehrt, von Parasiten befallen und mit Exkrementen beschmiert. Bis zu 30 Zentimeter hoch soll die Gülle in dem Stall gestanden haben.

Zum Auftakt des Prozesses am 18. März hatte der Mann über seine Pflichtverteidiger ein Geständnis abgelegt und sich für seine Taten entschuldigt. Dem 49-Jährigen sei alles über den Kopf gewachsen, berichteten die Anwälte demnach. Er habe an den Folgen einer Corona-Erkrankung gelitten, seine pflegebedürftige Mutter versorgen müssen und sei in eine Depression gestürzt.

Mehrfach hatten Veterinäre des Landratsamts den Hof kontrolliert. Im Jahr 2021 stellten sie tierseuchen-, lebensmittel- und tierschutzrechtliche Verstöße in der Tierhaltung fest. Unter anderem kam es zu einem Rückstau im Mistkanal, der zu einem Aufstau von Gülle im Laufgang führte. Die Mängel behob der Bauer laut Anklagebehörde trotz Aufforderung durch das Landratsamt nur teilweise.

Im Frühjahr 2023 entdeckte dann ein Polizist, der wegen einer anderen Sache den Hof aufsuchte, ein totes Tier im Stall. Danach wurden die Kadaver und die entkräfteten lebenden Tiere gefunden. Sie waren teils schon so stark verwest, dass nur noch Umrisse erkannt werden konnten, wie die Staatsanwaltschaft berichtete. Bei einigen Kadavern sei der blanke Schädel freigelegt gewesen. Die noch lebenden Tiere wurden in einen Notstall gebracht, von wo aus sie weitervermittelt werden sollten.

Im Raum steht, ob der Landwirt aufgrund seiner psychischen Situation vermindert schuldfähig ist. Ein psychiatrischer Sachverständiger sollte noch sein Gutachten erstatten. Dem Landwirt, der nicht vorbestraft ist, könnte eine Haftstrafe mit oder ohne Bewährung drohen. Zudem könnte gegen ihn ein Tierhalteverbot nach dem Tierschutzgesetz verhängt werden.
dpa/lby
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