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17.01.2015 | 14:43 | Antibiotikaverbrauch 

Antibiotika-Mengen in Tiermast durch Meldepflicht verringern

Berlin - Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird jetzt staatlich erfasst.

Antibiotika-Einsatz
(c) llandrea - fotolia.com
Bis zum Stichtag 15. Januar hätten Landwirte, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten halten, erstmals die entsprechenden Zahlen an eine neue Datenbank übermittelt, berichtete der Präsident des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte, Hans-Joachim Götz, am Freitag auf der Grünen Woche in Berlin.

Ziel ist es, weniger Antibiotika bei Tieren einzusetzen. So soll das Risiko gesenkt werden, dass diese Medikamente bei der Behandlung von Krankheiten beim Menschen nicht mehr wirken. Ein neues Gesetz, das im April 2014 in Kraft trat, schreibt den Bauern vor, halbjährlich zu melden, welchen Wirkstoff sie wie vielen Tieren in welchen Mengen und über wie viele Tage geben.

Anhand der gesammelten Daten wird nun analysiert, welche Mastbetriebe ungewöhnlich viele Antibiotika einsetzen. Die Bauernhöfe werden dann von einem Tierarzt überprüft und müssen gegebenenfalls unter behördlicher Kontrolle den Antibiotikaverbrauch reduzieren.

Hält sich ein Betrieb nicht an die Anordnungen der Behörde, kann ihm die Tierhaltung bis zu drei Jahren verboten werden. Seit 2012 gibt es bereits eine privatwirtschaftlich organisierte Überwachung, die nach Worten von Götz parallel weitergeführt werden soll. (dpa)
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