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16.02.2007 | 15:59 | Tiergesundheit 

Bund-Länder-Klausur zu Tierseuchen im Friedrich-Loeffler-Institut

Riems - Die Staatssekretäre der für die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit zuständigen Ministerien haben sich nach ihrer Beratung mit Wissenschaftlern im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) darauf geeinigt, dass weiterhin kein Fett von Wiederkäuern an Wiederkäuer verfüttert werden sollte.

Tiergesundheit
(c) Darren Baker - fotolia.com
Damit soll der potenzielle Übertragungsweg von BSE ("Rinderwahnsinn") unterbunden werden. Wenn durch geeignete Verfahren und Systeme in der Herstellung garantiert werden könnte, dass in Futtermitteln für Rinder und Schafe kein arteigenes Fett gelangt und insoweit eine Kreuzkontamination vermieden werden kann, könnte Futter mit artfremdem Fett durchaus wieder an Wiederkäuer verfüttert werden und das geltende nationale Verfütterungsverbot gelockert werden.

Experten des Bundes, der Länder und aus der Wissenschaft streben dazu Gespräche mit der Wirtschaft an. "Mit den geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Übertragung von BSE ist Deutschland auf einem guten Weg, die Tierseuche zu eliminieren", sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Zur Geflügelpest berichteten die Wissenschaftler des FLI zum aktuellen Stand der Forschung und der derzeitigen Seuchensituation in Europa. "Die jüngsten Ausbrüche in Ungarn und England ändern nichts an der jetzigen Situation in Deutschland", so der Präsident des FLI, Professor Thomas Mettenleiter. Unter den Teilnehmern herrschte Einigkeit darüber, die geltende risikobasierte Aufstallungspflicht unverändert beizubehalten. Über deren Verlängerung bis Ende Oktober entscheidet heute der Bundesrat.

Bei der Blauzungenkrankheit in Rind- und Schafbeständen geht das FLI von einer wahrscheinlich weiteren Verbreitung im Bundesgebiet ab dem Frühjahr aus. Die Krankheit war im August 2006 in Deutschland erstmalig festgestellt worden.

In Einklang mit den Ländern strebt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) möglichst geringe Handelsrestriktionen für die betroffenen Betriebe an. So finden Verhandlungen über eine Aufhebung der 20-km-Sperrgebiete mit der EU-Kommission statt; Ziel müsse es aber auch sein, aus der 20-km-Zone unter bestimmten Voraussetzungen auch in freie Gebiete sowie innergemeinschaftlich Handel treiben zu können. Derzeit dürfen Tiere innerhalb dieser Zone lediglich zur Schlachtung transportiert werden.

Lindemann forderte die Länder zur besonderen Sorgfalt bei der Impfung von Wildschweinen gegen klassische Schweinepest auf. Ausbrüche bei Wildschweinen stellen nach wie vor ein hohes Risiko für Nutzbestände dar. Diskutiert wurde der Einsatz molekulardiagnostischer Methoden (PCR) zum Virusnachweis und damit zum so genannten Freiprüfen von Nutzschweinen in Ausbruchsgebieten der Tierseuche bei Wildschweinen. Das Bundesministerium setzt sich hier für eine anerkannte Zulassung auf EU-Ebene ein.

Die Staatssekretäre von Bund und Ländern beschäftigten sich auch mit der aktuellen Situation von Zoonosen (von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheiten) und den daraus abzuleitenden Bekämpfungsmaßnahmen. Die Bekämpfung von Salmonellen und Campylobacter stellt für die gesamte Lebensmittelkette eine große Herausforderung dar.

Rechtliche Regelungen sind nach Auffassung der Staatssekretäre nur ein Teil im notwendigen Maßnahmenbündel. Die Wirtschaft selbst müsse durch verstärkte Hygieneanstrengungen ihren eigenen Beitrag leisten, Verbraucher vor gesundheitsbedrohenden Erregern zu schützen. Dies sei auch Vorraussetzung für die europäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit. (idw)


Weitere Infos
:
> Rinderwahn, Vogelgrippe und blaue Zungen (PDF 365kb)
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