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17.10.2008 | 08:28 | Viehverkehrsverordnung  

Einheitlich eingelocht: Schweine mit Ohrmarken

Frankfurt (Oder)/Ruhlsdorf – Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) schreibt auch bei Schweinen eine Kennzeichnungspflicht mit Ohrmarken vor.

Einheitlich eingelocht: Schweine mit Ohrmarken
Um in Brandenburg eine einheitliche amtliche Kennzeichnung von Ferkeln und Schweinen durchzuführen, wurde in einer Gemeinschaftsaktion Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) und der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ein Vertrag zur Belieferung mit zirka 3,2 Millionen Ohrmarken für Schweine für die Jahre 2008/2009 geschlossen.

Im LVLF wurden die über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren in die engere Wahl gekommenen Ohrmarken in der Praxis umfangreich über einen Zeitraum von sechs Monaten getestet. Beurteilungskriterien waren die Handhabung der Zangen zum Anbringen der Ohrmarken, die Halt- und Lesbarkeit der Ohrmarken und eventuelle Schmerz- oder Entzündungsreaktionen bei den Tieren. Die Ergebnisse aus zwei Betrieben waren wesentliche Bewertungsgrundlage bei der Entscheidung zum ausgewählten Vertragspartner.

Alle 18 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bestellen die Ohrmarken für die Schweinehalter des Landes Brandenburg aus diesem Vertrag. (PD)
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