Der Wildvogel wurde bei Werder in Potsdam-Mittelmark entdeckt. Umgehend wurde von den zuständigen Behörden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet um den Fundort eingerichtet. In diesen Arealen gelten ab sofort Beschränkungen für Geflügelhalter.
Enten, Gänse oder Hühner dürfen den Sperrbezirk 21 und das Beobachtungsgebiet 15 Tage lang nicht verlassen. Zudem werden gewerbsmäßige Bestände in regelmäßigen Abständen klinisch untersucht.
Zudem dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei herumlaufen. Auch Teile Potsdams - Golm und Wildpark - liegen innerhalb des Beobachtungsgebiets. Für sieben Geflügelhalter mit insgesamt 180 Tieren in diesem städtischen Areal gelten jetzt auch diese Restriktionen.
Darüber hinaus hat Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Linke) für ganz Brandenburg eine Stallpflicht angeordnet. Bislang galt diese nur in Risikogebieten sowie in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Barnim und im Havelland.
Diese Pflicht gelte jetzt nicht nur für Landwirte, sondern jetzt auch für Hobby-Geflügelzüchter, so ein Ministeriumssprecher. Es müsse sichergestellt werden, dass die Ein-und Ausgänge gesichert sind und keine Betriebsfremden Zutritt haben. Im Stall müsse Schutzkleidung getragen werden. Sie ist nach dem Verlassen der Räume zu desinfizieren. Auch Schuhe müssen gereinigt werden.
Eine direkte Gefahr für Menschen durch den H5N8-Erreger bestehe für den Menschen nicht. Eine Infektion des Menschen mit dem Virus sei bislang noch nicht nachgewiesen worden, betonte Minister Ludwig. «Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (
BfR) zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich», hob er hervor.
Gleichwohl sollten Verbraucher die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und -produkten beachten. So müssten Mahlzeiten ordentlich durchgegart, rohes Geflügelfleisch getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufbewahrt und Küchengeräte gründlich gereinigt werden, hieß es.