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18.03.2014 | 08:39 | Fischereiabgabe 

Fischerei-Meldungen für Schleswig-Holstein online möglich

Kiel - Angler in Schleswig-Holstein können die Fischereiabgabe und den Urlauberfischereischein von sofort an im Internet erwerben.

Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
(c) proplanta

„Mit dem Online-Verfahren erfüllen wir eine langjährige Bitte vieler Angler und unterstützen vor allem den Tourismus“, sagte der stellvertretende Staatssekretär Dr. Jürgen Ceynowa gestern (17. März 2014). „Ich freue mich sehr, dass wir damit erstmalig eine für viele Bürger relevante Verwaltungsleistung des Landes im Internet anbieten können.“

Die Fischereiabgabe und der Urlaubsfischereischein können per Kreditkarte bezahlt und die Dokumente sofort nach Bezahlung ausgedruckt werden. Eine Bezahlmöglichkeit mittels Lastschrift wird in Kürze noch ergänzt. Die Fischereiabgabe kann ohne gesonderte Anmeldung im Serviceportal entrichtet werden. Für den Kauf eines Urlauberfischereischeins ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, um den missbräuchlichen Erwerb zu verhindern.

Zeitgleich wird die Fischereiaufsicht im Land mit modernen Smartphones ausgerüstet, mit denen die Kontrolle der Echtheit der Online-Dokumente erfolgen wird. Dazu wurde eine spezielle „Fischerei-App“ entwickelt, die in der Lage ist, den auf den neuen Online-Dokumenten aufgedruckten QR-Code zu lesen und zu entschlüsseln und somit gefälschte Dokumente aufzudecken.

Neben dem Kauf im Internet können die herkömmlichen Fischereiabgabe-Klebemarken und die Urlauberfischereischeine auch weiterhin bei den örtlichen Ordnungsbehörden und Außenstellen der Fischereiaufsicht erworben werden.

Zum rechtlichen Hintergrund



In Schleswig-Holstein benötigt man zum Fischfang grundsätzlich einen Fischereischein, gleich, ob man an der Küste oder im Binnenland angeln möchte.Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht  bestehen lediglich auf gewerblichen Angelkuttern oder an gewerblichen Angelteichen und das auch nur, wenn der Anbieter eine Aufsichtsführung gewährleisten kann.

Die Fischereischeinpflicht besteht in Schleswig-Holstein ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.

Wer keinen Fischereischein besitzt, kann für einen Zeitraum von 28 aufeinander folgenden Tagen einen sogenannten Urlauberfischereischein erwerben, im Kalenderjahr kann diese Ausnahmegenehmigung dann noch einmal um weitere 28 Tage verlängert werden. Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein detailliertes Merkblatt ausgegeben, das über tierschutz- und fischereirechtliche Fragen rund ums Angeln informiert und von jedem Urlauberfischereischeininhaber vor Angelbeginn studiert werden muss.

Außerdem muss jeder, der in Schleswig-Holstein die Fischerei ausüben will, die schleswig-holsteinische Fischereiabgabe von derzeit 10,- € pro Jahr entrichten. Das gilt ausdrücklich auch für Bürger aus anderen Bundesländern, die einen Fischereischein besitzen und im jeweiligen Jahr gegebenenfalls schon Fischereiabgabe im Heimatbundesland entrichtet haben.

Die Fischereiabgabe und den Urlauberfischereischein Schleswig-Holstein finden Sie online unter: https://service.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/Application/DienstEinstieg.aspx?fid=19

Alle Rechtsgrundlagen zur Fischerei, Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund ums Angeln und Informationen zur Verwendung der Fischereiabgabe finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter:  http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LandFischRaum/08_Fischerei/ein_node.html. (PD)

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