Die 14. Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen, die dem
Bundesrat zugeleitet wurde, schafft nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums konkret die Möglichkeit, Kennzeichnungsverstöße in Fällen, in denen ein Futtermittel durch Fernkommunikationsmittel zum Verkauf angeboten wird, als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können.
Darüber hinaus beinhaltet die Änderungsverordnung eine Entfristung der 50. Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung, die im März als Dringlichkeitserlass rechtskräftig wurde. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass aus dem Ausland stammende Futtermittelerzeugnisse nur über dafür zertifizierte Eingangsorte in das Inland verbracht werden dürfen. Die entsprechenden Regelungen galten bisher nur befristet im Rahmen der Dringlichkeitsverordnung und sollen nun mit Zustimmung der Länderkammer entfristet werden. (AgE)