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16.12.2008 | 16:40 | Geflügelwirtschaft 
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Geflügelpest in Niedersachsen - Kreis Coesfeld verfügt Stallpflicht

Coesfeld - Wegen der sich im benachbarten Niedersachsen schnell ausbreitenden Geflügelpest hat der Kreis Coesfeld am Dienstag eine Stallpflicht verfügt.

Geflügelpest Niedersachsen
(c) proplanta
Für Gänse, Puten, Enten und Hühnern werde die Freilandhaltung bis auf weiteres untersagt, teilte der Kreis mit. Auch Geflügelmärkte und -ausstellungen seien vorübergehend nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen gebe es für bestimmte Außenvolieren. Mit der Maßnahme solle der Kontakt von Wildvögeln zum Geflügel verhindert werden. Im Kreis gibt es mehr als 1.400 Geflügelhalter. Die Geflügelpest war im Raum Cloppenburg ausgebrochen. Bisher entdeckten Fachleute dort in 14 Putenmastbeständen das Virus H5N3. (dpa)
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Jutta Schüttert schrieb am 25.11.2014 14:37 Uhrzustimmen(17) widersprechen(12)
Als Freilandhalter muss ich erst mal 80 % meines Bestandes heute noch schlachten damit die Tiere sich nicht in den Schlafställen "umbringen" ! Sonst bekomme ich morgen vielleicht schon eine Strafe. Wie muss ich mich dann verhalten? Schutzanzug? Schuhe desinfizieren ? Ich kann genausogut durch Wildvogelkot laufen und ihn dann in meinen Hühnerstall einbringen.
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