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24.04.2013 | 06:04 | Tierschutzbeauftragte 

Katzen-Kastrationsgebot für Baden-Württemberg?

Stuttgart - Verwilderte Katzen und zur Schau gestellte Schimpansen haben die neue Landestierschutzbeauftragte Cornelie Jäger in ihrem ersten Dienstjahr besonders beschäftigt.

Verwilderte Katze
(c) proplanta
Am Dienstag zog die ausgebildete Tierärztin Bilanz. Sie werde «sich weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst zeitnah Katzenkastrationsgebote mit entsprechenden Begleitmaßnahmen eingeführt werden», heißt es im Tätigkeitsbericht. Dadurch und durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht möchte Jäger das Elend verwilderter Katzen lindern.

Unerwünschte Jungtiere - vor allem in ländlichen Regionen - litten häufig unter Hunger und Verwahrlosung. Viele sterben auch an unbehandelten Krankheiten oder Verletzungen. Freilaufende Katzen und Kater, die nicht für die Zucht eingesetzt würden, sollten deshalb kastriert werden, sagte Jäger. Dies verstoße nicht gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Denkbar sei ein «ordnungsrechtlich eingeführtes» Gebot in konkreten Fällen.

Auch die Schimpansen-Show des Schwabenparks nahe Kaiserbach (Rems-Murr-Kreis) beschäftigte die Tierschutzbeauftragte. Im Auftrag der Stabsstelle habe ein Primatenexperte aus den Niederlanden die Affen und ihre «heftig kritisierte Zurschaustellung» begutachtet.

«Das Gutachten stellt nun für alle Beteiligten eine wichtige Beurteilungsgrundlage für die erforderlichen Verbesserungen bei der Schimpansenhaltung und -präsentation dar.» (dpa/lsw)
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