maximilian schrieb am 19.08.2018 19:23 Uhr | (7) (27) |
Ich kenne keine Partei aus dem demokratischen Spektrum, die das betäubungslose Schlachten unterstützt.
Übrigens; Übrigens, auch bei der Jagd werden Tiere ohne vorherige Betäubuzng getötet. Und nur wenn der Schuss sofort zum Tode führt wird Tierleid vermieden. Vielfach muss nachgesucht und das Tier dann von seinem Leiden erlöst werden.
Auch in Bayern wird die betäubungslose Schlachtung von Tieren nach islamischem Brauch nicht genehmigt. In Deutschland sind Menschen mit türkischem Migrationshintergrund nicht verpflichtet nur Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung zu essen. Der AfD gehrt es nicht um das Wohl der Tiere, sondern um Ausgrenzung und Fremdenhass.
In der Weimarer Republik war das betäubungslose Schlachten erlaubt. ^Die Nazis haben es verboten um die Jund zu schikanieren. Das Gleiche versucht die AfD. Scheinheilig finde ich es, dass sich ausgerechnet Bauern darüber aufregen, in deren Kreisen es üblich ist überzählige Ferkel als unwertes Leben auf den Boden zu schleudern um sie qualvoll zu töten.
Ulrich Dittmann schrieb am 19.08.2018 07:41 Uhr | (36) (13) |
Das Islamische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“ (türkisch), oder „Idul Adha“ (arabisch) findet in diesem Jahr vom 21. bis 24. August 2018 statt. ( Quelle: http://islam.de/2860 )
Betäubungsloses Schlachten von warmblütigen Tieren ist laut Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten.
Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten auch als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten.
Es ergeht an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, keine „Ausnahmegenehmigungen“ (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG) zum betäubungslosen Schächten zu erteilen.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden. Also keine Abgabe von Tieren an muslimische Privatpersonen!
Durch pathologische Untersuchungen kann übrigens jederzeit bei einem getöteten Tier noch im Nachhinein festgestellt werden, ob es mit, oder ohne Betäubung geschächtet wurde. ( https://wolodja51.wordpress.com/das-betaeubungslose-schaechten-von-tieren-im-focus-des-21-jahrhundert/ueber-betaeubungsloses-schaechten-von-tieren/beweissicherung-durch-pathologische-untersuchung/ )
Die Ordnungsbehörden sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen Hygienevorschriften, das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Asylheimen, freier Natur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.
Letzteres ist besonders wichtig, da Deutschland – wie bekannt – förmlich von Zuwanderern islamischen Glaubens überflutet wird, die teilweise weder lesen, der deutschen Sprache mächtig sind, geschweige denn die hiesigen Gesetze kennen.
Abschließend ist noch festzuhalten: Bedauerlicherweise setzt sich ALLEIN die AfD für eine Eindämmung der vorsätzlich und bewusst vorgenommenen Tierschinderei des betäubungslosen Schächtens ein.-
Mehr siehe: https://wolodja51.wordpress.com/das-betaeubungslose-schaechten-von-tieren-im-focus-des-21-jahrhundert/ und https://www.journalistenwatch.com/2018/08/15/islamisches-opferfest-gefluechtete/
Bernd W. Meyer schrieb am 14.08.2018 16:21 Uhr | (20) (13) |
Einmal mehr die AfD; die anderen Parteien scheren sich einen Dreck um die Verhinderung archaischer Tierquälerei. Im Gegenteil unterstützen sie sie.
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