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03.12.2014 | 11:16 | Tierschutz 

Klagerecht für Tierschützer in Bayern unerwünscht

München - Tierschutzorganisationen werden aller Voraussicht nach in Bayern auch künftig nicht gegen Tierquälerei vor Gericht ziehen dürfen.

Verbandsklagerecht Tierschutz
(c) proplanta
CSU und Freie Wähler kündigten am Dienstag im Landtag an, den Gesetzentwurf der SPD für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände abzulehnen. «Das Verbandsklagerecht belastet Behörden und Gerichte», sagte Josef Zellmeier, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion. «Dabei werden emotionale Sichtweisen vor Gericht getragen, die nicht immer einer fachlichen Beurteilung standhalten.» 

Die SPD will mit der Einführung des Klagerechts für Verbände das Tierwohl stärken. «Seit 1998 steht der Tierschutz als Staatsziel in der bayerischen Verfassung», sagte der Abgeordnete Horst Arnold. Tierschützer müssten die Möglichkeit bekommen, Tiere vor nicht artgerechter Haltung, unnötigen Leiden und der Zerstörung ihrer Lebensräume zu schützen. In sechs Bundesländern gebe es das Verbandsklagerecht bereits. In Bayern können bislang nur Einzelpersonen in Sachen Tierschutz klagen, nicht aber Verbände.

Unterstützung kam von den Grünen. «Tiere brauchen eine starke Lobby», sagte Abgeordnete Rosi Steinberger. Ähnliche Gesetzentwürfe hat die Opposition in den vergangenen Jahren schon mehrfach ohne Erfolg eingebracht. Auf den Vorwurf der CSU, immer über die gleichen Anträge diskutieren zu müssen, entgegnete Steinberger: «Sie müssen nur einmal zustimmen, dann erledigt sich dieses Phänomen von selbst.» Der Gesetzentwurf wurde an den zuständigen Ausschuss verwiesen. (dpa/lby)
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