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04.05.2011 | 10:31 | Anhörungsrechte 

Klagerecht für Tierschutzverbände

Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen sollen die Tierschutzverbände ein eigenes Klagerecht vor Gericht erhalten.

Sauschwanz
Die Landesregierung hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, wie Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) nach der Kabinettssitzung mitteilte. «Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte», sagte Remmel. Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. So könnten Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden. Auch gegen die Erlaubnis von Tierversuchen könne geklagt werden. (dpa/lnw)
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