Von dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Kleingruppenhaltung in Käfigen untersagt, sei der Nordosten deshalb nicht betroffen, teilte das
Agrarministerium in Schwerin am Freitag mit.
Das Gericht hatte die Verordnung zur Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Tierschützer seien nicht ordnungsgemäß gehört worden, entschieden die Karlsruher Richter.
Seit Jahresbeginn sind Legebatterien verboten; in Kleingruppenhaltung haben die Hennen allerdings nur wenig mehr Platz. (dpa)