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12.01.2019 | 07:25 | Neuer Vorstand in den Gremien 

Niedersächsische Tierseuchenkasse mit neuer Besetzung

Hannover - Neue Zusammensetzung der Organe der Niedersächsischen Tierseuchenkasse: Am Freitag berief Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie des Vorstands der 7. Wahlperiode.

Tiergesundheit in Niedersachsen
Neuer Vorstand in den Gremien der Tierseuchenkasse gewählt - Mitglieder für 7. Wahlperiode berufen - Ministerin Otte-Kinast: „Zusammenarbeit ist Erfolgsrezept in der Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung". (c) proplanta
In der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates fiel die Wahl zum neuen Vorsitzenden des Gremiums einstimmig auf Georg Meiners. Der vom Verwaltungsrat anschließend gewählte Vorstand entschied sich erneut für Heinz Korte als Vorstandsvorsitzenden.

Beide Gremien formieren sich jeweils nach einer Amtszeit von sechs Jahren neu. Zuvor dankte die Ministerin den ausscheidenden Mitgliedern von Vorstand und Verwaltungsrat für die in den letzten sechs Jahren geleistete Arbeit, namentlich dem bisherigen Verwaltungsratsvorsitzenden Norbert Meyer sowie den Gremienmitgliedern Rudolf Heins, Manfred Rauert, Manfred Tannen und Herrmann Wester.

„Die an der Sache ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen Ministerium, Landvolkverband, Landwirtschaftskammer, Landkreistag, kommunalen Veterinärbehörden, Tierärztekammer und Tierseuchenkasse ist das Erfolgsrezept in der Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung und bringt eine große Akzeptanz" so Ministerin Otte-Kinast.

Hintergrund:

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechtes. Zu ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zählen die Entschädigung von Tierverlusten im Rahmen von Seuchengeschehen, die Erstattung der Kosten der Bekämpfung von Tierseuchen sowie eine Beteiligung an den Kosten von Vakzinebanken. Darüber hinaus kann die Tierseuchenkasse Forschungsvorhaben und vorbeugende Maßnahmen finanziell unterstützen.

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschließt unter anderem über den Haushalt, die Beiträge der Tierhalter sowie über die Leistungen, die nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Beihilfen zu den Tiergesundheitsprogrammen.

Aufgabe des Vorstandes ist es, die Beschlüsse des Verwaltungsrates umzusetzen.

Jeder Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren in Niedersachsen muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Derzeit sind etwa 100.000 Tierhalter in Niedersachsen Pflichtnutzer der Tierseuchenkasse.
ml-niedersachsen
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