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22.03.2008 | 05:22 | Tierschutzbericht 2006/2007  

Rheinland-Pfalz baut den Tierschutz weiter aus

Mainz - Rheinland-Pfalz lehnt die Verlängerung der konventionellen Kleinkäfighaltung sowie die Haltung von Legehennen in „Kleinvolieren“ weiterhin ab. Hierüber berichtet das Umweltministerium unter anderem in seinem aktuellen Tierschutzbericht.

Rheinland-Pfalz baut den Tierschutz weiter aus
 Im Juni vergangenen Jahres reichte das Land Rheinland-Pfalz eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Hennenhaltung) ein. Diese verstößt nach Auffassung der Landesregierung gegen das Tierschutzgesetz, da sie je Tier nur wenig mehr Platz als ein DIN A-4-Blatt bietet. Auch die ausgestalteten Käfige erlauben kein artgerechtes Verhalten. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

„Der Bericht macht den hohen Stellenwert des Tierschutzes in Rheinland-Pfalz deutlich“, unterstreicht Umweltministerin Margit Conrad. „Auch in den vergangenen beiden Jahren konnten Fortschritte erzielt werden.“ Der Schutz der Tiere ist auch in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung festgeschrieben.

Im November 2005 hat die Landesregierung erstmals einen mit 20.000 Euro dotierten Forschungspreis zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche in der wissenschaftlichen Forschung und der Lehre ausgeschrieben. Den Forschungspreis erhielt Dr. Harald Langer für sein Projekt zur Etablierung eines Gefäßmodells zur Vermeidung von Tierversuchen, das an der Uni Tübingen durchgeführt wurde. Der Forschungspreis wird im Jahr 2008 erneut ausgeschrieben.

Seit dem Jahr 1992 fördert das Land Rheinland-Pfalz Forschungsprojekte, die das Ziel haben, Ersatzmethoden zum Tierversuch zu entwickeln. Ziel der Landesregierung ist es, Tierversuche weiter zu verringern und durch Alternativmethoden zu ersetzen, um die Anzahl der Tierversuche auf das absolut unerlässliche Maß zu beschränken. Zudem liegt im Jahr 2008 ein Antrag zur Unterstützung eines Projektes der Universität Mainz vor. Die Beiträge werden zur Zeit bewertet.

Erklärtes Ziel der Landesregierung bleibt, die Zahl der Lebendtiertransporte auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen und nach Möglichkeit eine Begrenzung der Transporte auf acht Stunden EU-weit festzuschreiben. Der Intensivierung der Transportkontrollen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Tierschutztransportverordnung ist ein Fortschritt für den Tierschutz auf EU-Ebene, da einheitliche Mindeststandards für Tiertransporte gesetzt wurden. Eine Folge war, dass Landwirte sich teilweise einer Schulung und Prüfung unterziehen mussten, da das EU-Recht hiervon keine Ausnahmen zulässt. Die Landesregierung hatte frühzeitig über den Bundesrat Änderungen angestrebt, sich für Schulungsangebote eingesetzt und kurzfristig über die “Dienstleistungszentren Ländlicher Raum“ (DLR) dezentrale Veranstaltungen organisiert.

Auch in den Jahren 2006 und 2007 wurden anlässlich des islamischen Opferfestes keine Genehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) erteilt. Die Behörden wurden diesbezüglich angewiesen, auch in Zukunft dem Tierschutz höchste Priorität einzuräumen.

Tierschutz kann nicht nur mit Gesetzesvorschriften verwirklicht werden. Eine wichtige Rolle spielt der Tierschutzbeirat, der seit 1992 beim Umweltministerium existiert. Er besteht unter anderem aus Mitgliedern rheinland-pfälzischer Tier-, Natur- und Vogelschutzverbände, rheinland-pfälzischer Tierschutzvereine sowie Vertretern aus Landwirtschaft, Tierärzteschaft und Industrie. Der Beirat nimmt unter anderem Stellung zu Fragen des Tierschutzes und hat ein Vorschlagsrecht für die Vergabe von Zuwendungsmit-teln für den Neu-, Aus- und Umbau von Tierheimen.

Für den Tierschutz ist der ehrenamtliche Einsatz in Tierschutzvereinen und von Privatpersonen von hoher Bedeutung. Als Anerkennung für diesen Einsatz fördert das Land Rheinland-Pfalz Tierschutzvereine und Tierheime finanziell. Im Jahre 2006 erhielten Tierheime insgesamt 102.000 Euro an Zuschüssen; 2007 betrug die Förderung mehr als 171.000 Euro. Tierschutzorganisationen, die keine Tierheime unterhalten und private Initiativen zum Tierschutz wurden im Jahr 2006 mit 63.000 Euro und im Jahr 2007 mit über 66.000 Euro unterstützt.

Als Anerkennung für aktive Bemühungen um Tierschutz in Rheinland-Pfalz vergibt das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz jährlich den mit 6.000 Euro dotierten Tierschutzpreis des Landes. 2006 erhielten den Preis Rosemarie Schwalb aus Ransbach-Baumbach, Waltraud Phul aus Worms sowie die Regionale Schule in Wallhalben. Preisträger für 2007 waren die Stadttaubengruppe der Stadt Bad Kreuznach sowie die „Arbeitsgemeinschaft Tierschutz“ der Bienwaldschule Wörth. (PD)
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