Am Mittwoch wurde das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Putenmastbetrieb in Heinrichswalde (Vorpommern-Greifswald) aufgehoben. In dieser Zone lagen auch die Brandenburger Orte Hansfelde und Wismar. Damit dürften Geflügelhalter in der Region wieder Tiere, Fleisch und Eier vermarkten, teilte eine Landkreis-Sprecherin am Mittwoch in Prenzlau mit.
Die Stallpflicht für Geflügel bleibe aber bestehen, betonte das Verbraucherschutzministerium. Diese gilt im gesamten Landkreis Uckermark sowie in Gebieten in der Nähe von Zugvögel-Rastplätze und Großbetrieben. Auch der Kreis Ostprignitz-Ruppin hat sich für die Vorsichtsmaßnahme entschieden.
Anfang November war in Mecklenburg-Vorpommern der bisher nur aus Asien bekannte
Vogelgrippe-Erreger H5N8 entdeckt worden. Auch in mehreren Betrieben in den Niederlanden sowie in Großbritannien tauchte der Subtyp H5N8 auf. In Brandenburg sind bisher keine Fälle von Vogelgrippe bekanntgeworden, teilte Brandenburgs Landestierarzt Klaus Reimer am Mittwoch mit. (dpa/bb)