(c) proplanta Wie der Deutsche Tierschutzbund vergangene Woche mitteilte, soll die ursprünglich vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes nun doch nicht kommen. Die Tierschützer vermuten, die Streichung erfolge auf Betreiben des Bundesjustizministeriums.
Die Neuregelung sah vor, dass bei der Abwägung „schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz“ ein wirtschaftliches Interesse „keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellt“. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hatte diesen Zusatz als „äußerst bedenklich“ kritisiert.
Die Formulierung sei unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär. Dass sie nun offensichtlich fallengelassen wurde, bringt indes Tierschutz-Präsident Thomas Schröder in Rage. Der sprach von einem „Skandal“ und warf der Bundesregierung vor, sie haben „einen Wunsch eines Tiernutzverbandes unverzüglich umgesetzt“.
Schröder forderte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, die Streichung nicht hinzunehmen, sondern „für seinen Erstaufschlag zu kämpfen“. Mit dem betreffenden Satz sei lediglich formuliert worden, „was spätestens seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Praxis des Tötens männlicher Küken aus dem Jahr 2019 geltendes Recht ist.“
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