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17.09.2014 | 09:27 | Mecklenburg-Vorpommern 

Tierschutzbund verteidigt Anspruch auf Verbandsklagerecht

Schwerin - Das Verbandsklagerecht für den Tierschutzbund steht nach Ansicht von Landesverbandschefin Kerstin Lenz der weiteren Entwicklung der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Wege.

Verbandsklage
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Der gesetzeskonforme Neubau von Ställen könne durch dieses Klagerecht nicht verhindert, wohl aber die Einhaltung von bestehendem Recht eingefordert werden, erklärte Lenz am Dienstag in Schwerin.

Sie reagierte damit auf die Kritik der CDU an Agrarminister Till Backhaus (SPD), der die Einführung des Verbandsklagerechts für den Tierschutzbund Mecklenburg-Vorpommerns angekündigt hatte.

CDU-Landtags-Fraktionschef Vincent Kokert hatte Backhaus vorgeworfen, den Koalitionspartner nicht über seine Pläne informiert zu haben. «Von dem Vorstoß wurden alle überrascht. Da gab es keinerlei Rückkopplung», monierte Kokert und kündigte entschiedenen Widerstand der Union gegen ein solches Verbandsklagerecht an.

Lenz verwies darauf, dass der Tierschutz in Deutschland seit 2002 im Grundgesetz verankert und dadurch aufgewertet worden sei. Das habe auch Backhaus erkannt. Tierschutz als Staatsziel verpflichte alle Staatsgewalten, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im Rechts- und Wertesystems zu verhelfen.

«Mit dem Staatsziel sind Tiere weder dem Menschen gleichgestellt noch ist deren Nutzung verboten. Es geht darum, den Umgang mit Tieren in ethisch verträgliche, tierschutzgerechte Bahnen zu lenken», erklärte Lenz. (dpa/mv)
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