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01.05.2018 | 08:50 | Vogelgrippe 
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Tötung von 560.000 Küken bleibt ohne rechtliche Folgen

Oldenburg - Die Tötung von fast 560.000 gesunden Putenküken bleibt für eine Reihe von Brütereien in Niedersachsen ohne strafrechtliche Folgen.

Küken
Staatsanwaltschaft: Tötung von über 500.000 Küken war rechtens. (c) proplanta
Wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Montag) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen gegen sie eingestellt.

Die Unternehmen hatten die Tiere auf dem Höhepunkt des Vogelgrippeausbruchs im Winter 2016/2017 vergast oder geschreddert. Die Küken konnten wegen Beschränkungen aufgrund der Epidemie nicht wie geplant ins Ausland exportiert werden. In Deutschland habe es nicht genügend freie Ställe gegeben, hieß es.

Beim Töten der Tiere beriefen sich die Brütereien damit auf einen «vernünftigen Grund», den das Tierschutzgesetz für die Tötung von Wirbeltieren einfordert. Den Betrieben wäre ansonsten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Der damalige Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte Zweifel an dieser Begründung und ließ die Staatsanwaltschaft einschalten. Die Anklagebehörde bestätigte jetzt die Rechtsauffassung der Unternehmen. Wirtschaftliche Nachteile entsprächen einem gesetzlich geforderten vernünftigen Grund.
dpa/lni
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maximilian schrieb am 01.05.2018 23:11 Uhrzustimmen(23) widersprechen(15)
Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene staatliche Behörde.
Wenngleich hier die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten der Küken, die sich aufgrund der Vogelgrippe plötzlich als nicht behebbarer Mangel ergaben einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzrechtes darstellen.
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