In Europa ist das pandemische Influenza-Virus H1N1 bei Schweinen bisher noch nicht aufgetreten. Im Zusammenhang mit dem weltweiten Auftreten des neuen H1N1-Virus wurden jedoch in zwei Fällen in Alberta (Kanada) und in Argentinien Mensch-zu-Schwein-Übertragungen bekannt. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern bittet deshalb darum, in den Schweinehaltungsbetrieben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der den Schweinehaltern aus der Schweinehaltungshygieneverordnung bekannten, üblichen Biosicherheitsmaßnahmen und die Durchführung der bestandseigenen Kontrollen zu richten.
Schweinehalter oder in der Schweinehaltung beschäftigte Personen, bei denen das neue H1N1-Virus nachgewiesen wird, sollten sich während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht in den Tierbestand begeben. Sollte es zu Ansteckungen von Schweinen kommen, unterstützt Minister
Backhaus das zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmte Vorgehen. Hiernach sollen für betroffene Bestände für einen Zeitraum von sieben Tagen nach dem letzten klinischen Fall Verbringungsbeschränkungen angeordnet werden.
"Es geht mir nicht darum, Probleme zu konstruieren, sondern möglicherweise gefährdete Bereiche der Tierhaltung frühzeitig zu sensibilisieren. Hauptsächlich ist die Influenzapandemie durch das neue H1N1-Virus eine Krankheit beim Menschen, so der Minister." Die Schweineinfluenza ist eine ansteckende Krankheit der Schweine, die weltweit endemisch ist. Sie tritt insbesondere in der kalten Jahreszeit auf. In der Schweinepopulation kursieren Influenza-A-Viren der Subtypen H1N1, H3N2 und H1N2. (PD)