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07.05.2015 | 06:36 | Gesetz verabschiedet 

Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in Baden-Württemberg

Stuttgart - Der Landtag von Baden-Württemberg hat gestern ein Gesetz für ein Mitwirkungsrecht und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine verabschiedet.

Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
(c) proplanta
„Ich freue mich, dass wir mit dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ein wichtiges neues Kapitel für den Tierschutz in Baden-Württemberg aufschlagen können.

Das Gesetz macht Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent und ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, sich als Anwälte der Tiere einzubringen. Es bietet gleichzeitig die Chance, dass Tierschutzverbände erstmals die umfassenden Aktivitäten des amtlichen Tierschutzes verfolgen und nachvollziehen können. Wir nehmen damit anerkannte Tierschutzverbände schon im frühen Stadium von Verwaltungsverfahren in die Mitverantwortung“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Alexander Bonde am Mittwoch (6. Mai) in Stuttgart.

„Wenn anerkannte Tierschutzvereine mit dem Ergebnis von Verwaltungsverfahren letztlich nicht zufrieden sind, soll ihnen zukünftig auch ein Klagerecht zustehen. Die Verwaltungsgerichte können dann abschließend für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen“, so Bonde. Die Vereine könnten dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein.

„Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Naturschutz sowie mit dem Tierschutz-Verbandsklagerecht in anderen Bundesländern zeigen, dass Verbände verantwortungsvoll mit Mitbestimmungs- und Klagerechten umgehen“, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen: Tierschutzverbände, die vom neuen Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht Gebrauch machen wollen, müssen sich zuerst anerkennen lassen. Voraussetzungen für die Anerkennung sind unter anderem, dass Tierschutzvereine landesweit tätig sein müssen und den Tierschutz satzungsgemäß als Hauptaufgabe verstehen. (mlr-bwl)
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