Vogelgrippe: Rhein-Pfalz-Kreis verfügt Stallpflicht
Nach einem Vogelgrippe-Fall in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim hat der Rhein-Pfalz-Kreis eine sogenannte Aufstallungspflicht erlassen. Die Verfügung soll am Mittwoch in Kraft treten und verpflichtet
Tierhalter, Vögel in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen, wie der Kreis am Dienstag mitteilte. «Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden», hieß es weiter.
Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt demnach für das Gebiet der Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer.
Teile des Rhein-Pfalz-Kreises seien Durchzugsgebiete für wildlebende Watt- und Wasservögel. Zudem seien in der Region mehrere Flüsse und Feuchtgebiete vorhanden. «Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel - wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen - gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen», teilte der Kreis mit.
Am vergangenen Freitag war der Vogelgrippe-Verdachtsfall in dem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim bekannt geworden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hatte den
Erreger bei einer verendeten Hawaiigans festgestellt und am Samstag den Verdacht bestätigt. Der
Betrieb wurde nach Angaben des Kreises bereits am Freitag gesperrt und alle Vögel aufgestallt.
«Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen», hieß es in der Mitteilung am Dienstag.
Die Krankheit sei ansteckend und verlaufe bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Es gebe aber keinen Hinweis, dass der Erreger für den Menschen gefährlich sei, teilte das Ministerium mit. Fleisch könne ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.