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27.01.2021 | 01:13 | Aviäre Influenza 

Weiterer Vogelgrippe-Fall in Bayern - Stallpflicht ausgeweitet

Starnberg / Bobenheim-Roxheim / Ludwigshafen - Die Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus.

Vogelgrippe-Gefahr
Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus. (c) proplanta
Das Virus vom Typ H5N8 wurde bei einer Möwe in Herrsching am Ammersee nachgewiesen, wie das Landratsamt Starnberg am Dienstag mitteilte.

Um die Übertragung der auch Vogelgrippe genannten Krankheit zu verhindern, gilt demnach «ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt» bis mindestens 15. März im gesamten Landkreis unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel.

Für Menschen gilt die Geflügelpest als ungefährlich. Die Tierseuche tritt seit November in Bayern auf. Der Erreger wurde erstmals bei erlegten Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen. Auch bei zwei toten Schwänen aus dem Landkreis Landsberg am Lech und drei Schwänen in Unterfranken wurde dieser bestätigt.

Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.

Vogelgrippe: Rhein-Pfalz-Kreis verfügt Stallpflicht



Nach einem Vogelgrippe-Fall in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim hat der Rhein-Pfalz-Kreis eine sogenannte Aufstallungspflicht erlassen. Die Verfügung soll am Mittwoch in Kraft treten und verpflichtet Tierhalter, Vögel in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen, wie der Kreis am Dienstag mitteilte. «Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden», hieß es weiter.

Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt demnach für das Gebiet der Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer.

Teile des Rhein-Pfalz-Kreises seien Durchzugsgebiete für wildlebende Watt- und Wasservögel. Zudem seien in der Region mehrere Flüsse und Feuchtgebiete vorhanden. «Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel - wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen - gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen», teilte der Kreis mit.

Am vergangenen Freitag war der Vogelgrippe-Verdachtsfall in dem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim bekannt geworden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Erreger bei einer verendeten Hawaiigans festgestellt und am Samstag den Verdacht bestätigt. Der Betrieb wurde nach Angaben des Kreises bereits am Freitag gesperrt und alle Vögel aufgestallt.

«Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen», hieß es in der Mitteilung am Dienstag.

Die Krankheit sei ansteckend und verlaufe bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Es gebe aber keinen Hinweis, dass der Erreger für den Menschen gefährlich sei, teilte das Ministerium mit. Fleisch könne ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.
dpa/lby
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