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04.11.2008 | 17:10 | Fleischgesetz  

Zulassungspflicht für Unternehmen der Fleischklassifizierung

Bonn - Seit dem 1. November ist die BLE für die Zulassung und Überwachung von Klassifizierungsunternehmen zuständig.

Schlachthaus
(c) contrastwerkstatt - fotolia.com
Mit dem neuen Fleischgesetz werden seit dem 1. November 2008 konkrete Anforderungen an die Klassifizierer und die entsprechenden Klassifizierungsunternehmen gestellt. Die BLE ist für die Zulassung und Überwachung der unabhängigen Unternehmen zur Fleischklassifizierung zuständig.

Das neue Fleischrecht bringt Klarheit in die über 30 Jahre alten nationalen Bestimmungen, die weit über die EG-rechtlichen Anforderungen hinaus gingen. Nach vier Jahren der Verhandlungen sieht das neue Gesetz einheitliche zentrale Meldepflichten für alle Landesbehörden vor. Zudem entlasten die neue Regelungen die Schlachtbetriebe. Denn künftig fallen die Regelungen über die Abrechnung von Schlachtkörpern, den Handel mit Schlachttieren auf Viehmärkten und über die Preisnotierung auf Märkten weg.


Sicherstellung einer neutralen und unabhängigen Klassifizierung

Neu sind vor allem die Anforderungen an die Klassifizierungsunternehmen. Diese werden von der BLE zugelassen und überwacht. Die präzisen Anforderungen stellen eine neutrale und unabhängige Klassifizierung sicher. Ein bundesweit einheitliches Anforderungsprofil für die Klassifizierer sichert zusätzlich die Unabhängigkeit im Klassifizierungsprozess. Die Klassifizierungsunternehmen können ihre Zulassung bei der BLE beantragen. Unternehmen, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Fleischgesetzes tätig waren, sind noch ein Jahr von der Zulassungspflicht befreit. Sie benötigen erst ab dem 1. November 2009 eine Zulassung.


Zulassungsunterlagen online

Alle Unterlagen zum Zulassungsverfahren stehen ab Mitte November auf der Internetseite der BLE zum Download zur Verfügung. (BLE)
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