(c) proplanta Wasser- und Bodenverbände beklagen hohe Schäden durch die Bautätigkeit der geschützten Nagetiere, die Bäume fällen und Gewässer anstauen
Die Artenschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, forderte am Donnerstag das Land erneut auf, Schäden auszugleichen. «Der Staat kann nicht auf der einen Seite den Biber unter strengen Schutz stellen, von Schäden Betroffene aber auf den Kosten sitzen lassen», sagte sie.
Sie habe bereits mehrfach dafür geworben, einen vom Staat finanzierten Ausgleich für entstandene Schäden zu ermöglichen. «Die Bundesumweltministerin ist offenkundig nicht gewillt, den Schutzstatus des Bibers zu senken. Also ist der Staat eindeutig in der Pflicht, für die Schäden aufzukommen», sagte die Abgeordnete.
Sollte die Forderung keinen Widerhall finden, empfehle sie den Betroffenen eine Untätigkeitsklage, sagte Schlupp. «Wo gute Argumente nicht zählen, bleibt mitunter nur der Rechtsweg.» Der Biberbestand in Mecklenburg-Vorpommern wird auf 2.300 Tiere geschätzt.
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