Ein Antrag auf
Ausbringung von chemischen Mitteln zur Mäusebekämpfung (Rodentizide) bereits ab August sei beim zuständigen Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit gestellt worden, sagte ein Verbandssprecher am Mittwoch.
In diesem Jahr sei der Feldmausbefall auf den Äckern besonders massiv. Betroffen ist nach einer Verbandsmitteilung vor allem das Thüringer Becken und Nordthüringen, wo die Nager einen Großteil der Ernte wegfräßen.
Die dadurch verursachten Schäden bei den betroffenen Landwirten bezifferte der Verband auf bis zu 400 Euro je Hektar Anbaufläche. Deshalb fordert er die Verlängerung des Zeitraums, in dem der Einsatz der Pflanzenschutzmittel gegen Mäuse erlaubt ist. Dies sei bislang erst ab Ende Oktober möglich, sagte der Sprecher.
Hintergrund für die Einschränkungen ist der Schutz von Feldhamstern und Greifvögeln. Mit der letzten großen
Mäuseplage hatten die
Bauern laut Verband 2015 zu kämpfen.
Die
Umweltverbände BUND und Nabu widersprachen der Verbandsforderung. Der Einsatz von Mäusegift auf Thüringer Feldern sei nicht zu verantworten, erklärte der BUND-Landesgeschäftsführer Burkhard Vogel.
«Es kann nie verhindert werden, dass die Wirkstoffe nicht nur
Feldmäuse, sondern auch geschützte Tierarten wie
Feldhamster oder Greifvögel vergiften.» Vogel verwies darauf, dass Landwirte staatliche Agrarförderung erhalten. Diese
Subventionen dienten dazu, umweltbedingte
Ernteausfälle abzufedern.