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03.02.2015 | 09:33 | Infektionskrankheit Rotz 

Keine Verdachtsfälle von Rotz in Schleswig-Holstein

Kiel - Bislang gibt es keine Verdachtsfälle auf die bakterielle Infektionskrankheit Rotz (Burkholderia mallei) bei Pferden in Schleswig-Holstein.

Infiziertes Pferd
Die bakterielle Infektionskrankheit „Rotz” (Burkholderia mallei) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. (c) proplanta
Bei Proben aus einem schleswig-holsteinischen Betrieb fand das Friedrich-Loeffler-Institut in Jena – das nationale Referenzlabor für diese anzeigepflichtige Tierseuche – keinen Nachweis für die Infektion. Allerdings stehen noch Untersuchungen weiterer Proben aus anderen Betrieben im Land aus. Dies teilte das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Landwirtschaftsministerium gestern (2. Februar 2015) in Kiel mit.

Vergangene Woche war in Niedersachsen bei einem aus Schleswig-Holstein stammenden Pferd Rotz nachgewiesen worden. Daraufhin wurden in Schleswig-Holstein drei Betriebe, in denen das infizierte Tier vorübergehend gehalten worden war, vorsorglich gesperrt. Es wurden Proben aus den Pferdebeständen genommen und ans Landeslabor zur Untersuchung gegeben.

Proben eines dieser Betriebe gingen am Wochenende an das FLI, nachdem das Landeslabor in einer ersten Untersuchungsreihe Hinweise auf das Vorliegen von Antikörpern gefunden hatte. Das FLI führte weitergehende Analysen durch und kam zu dem Ergebnis, dass keine Antikörper nachgewiesen wurden. Diese negativen Befunde teilte es als amtliches Ergebnis am Montag dem MELUR mit. Als Folge dieses Ergebnisses wird die Sperrung des Betriebes im Kreis Ostholstein aufgehoben.

Insgesamt sind derzeit noch drei Betriebe vorsorglich gesperrt, bis die dort genommenen Proben abschließend untersucht sind. Darunter ist ein Betrieb, der im Zuge der Nachverfolgungsermittlungen am Wochenende hinzugekommen und ebenfalls beprobt worden war.

Hintergrund zum Untersuchungsverfahren

Bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen wird in der Regel zweistufig verfahren. Ergeben die Untersuchungen im Landeslabor Ergebnisse, die einer weiteren Abklärung bedürfen, wird das FLI als nationales Referenzlabor mit der weitergehenden Untersuchung der Proben beauftragt. Dabei können sich die Hinweise bestätigen oder aber auch andere Ergebnisse ergeben. Die Ergebnisse des FLI sind abschließend und für die Behörden verbindlich.

Hintergrund zur Infektionskrankheit Rotz

Die bakterielle Infektionskrankheit „Rotz” (Burkholderia mallei) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie tritt vornehmlich bei Einhufern (Pferden, Eseln, Maultieren, Zebras) auf und wird durch Körpersekrete übertragen. Die Erkrankung kann in Form knotiger und geschwüriger Entzündungen in der Haut (Hautrotz), der Nasenschleimhaut (Nasenrotz) und der Lunge (Lungenrotz) auftreten. Bei Pferden dominiert die chronische oder latente Verlaufsform, wodurch sich die Krankheit manchmal auch unerkannt verbreiten kann. Die Krankheit kann auf Menschen übertragen werden, aber Ansteckungen waren bislang sehr selten, selbst dann, wenn die Erkrankung in der Pferdepopulation häufig auftrat.

Rotz war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weltweit verbreitet, wurde aber in Westeuropa und Nordamerika in den fünfziger Jahren weitgehend ausgerottet. (MELUR/SH)
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