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06.04.2017 | 02:08 | Geflügelpest 

Landesweite Stallpflicht in Schleswig-Holstein beendet

Kiel - Ein erheblicher Teil des Geflügels in Schleswig-Holstein darf wieder ins Freie. Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hob die landesweite Stallpflicht am Mittwoch auf.

Geflügel darf wieder ins Freie
Ende der landesweiten Stallpflicht für Geflügel im Norden. (c) proplanta
«Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln hat seit der zweiten Märzhälfte spürbar nachgelassen», sagte Habeck.

Bestehen bleibt die Stallpflicht in Risikogebieten wie einem Küstenstreifen an Ost- und Nordsee, an Seen und Flüssen mit besonderer Bedeutung für die Vogelwelt sowie nahe Wildvogelrast- und Sammelplätzen für bestimmte Arten. Zudem gibt es regional Sonderfälle etwa bei hoher Tierdichte. Auch bei Freilandhaltung gibt es weiter Einschränkungen: Die Tiere dürfen nur im Stall oder unterm Dach gefüttert werden.

Im nördlichsten Bundesland wurden in den vergangenen Monaten vor allem die Subtypen H5N8 und H5N5 des Geflügelpesterregers nachgewies
dpa
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