«Die Zahl der Nachweise von
Geflügelpest bei Wildvögeln hat seit der zweiten Märzhälfte spürbar nachgelassen», sagte Habeck.
Bestehen bleibt die
Stallpflicht in Risikogebieten wie einem Küstenstreifen an Ost- und Nordsee, an Seen und Flüssen mit besonderer Bedeutung für die Vogelwelt sowie nahe Wildvogelrast- und Sammelplätzen für bestimmte Arten. Zudem gibt es regional Sonderfälle etwa bei hoher Tierdichte. Auch bei
Freilandhaltung gibt es weiter Einschränkungen: Die Tiere dürfen nur im Stall oder unterm Dach gefüttert werden.
Im nördlichsten Bundesland wurden in den vergangenen Monaten vor allem die Subtypen
H5N8 und H5N5 des Geflügelpesterregers nachgewies