- Bei zwei Tieren in der Pfalz (Landkreis Südwestpfalz)
- Bei sechs Tieren im rechtsrheinischen Norden des Landes (Zwei Tiere im Kreis Altenkirchen, drei im Kreis Neuwied und eines im Westerwaldkreis)
Die Tierkrankheit ist für Menschen ungefährlich, kann aber einen hohen wirtschaftlichen Schaden anrichten, wenn sie in Hausschweinbestände eingeschleppt wird. In Gebieten mit Virusnachweisen werden gefährdete Bezirke ausgewiesen, in denen gegen die klassische Schweinepest geimpft wird. Die nächste Impfung findet am 27. März 2009 statt. (lua)
Karte Gefährdeter Bezirk Westerwald (PDF)
Karte Gefährdeter Bezirk Pfalz + Intensivmonitoring (PDF)
Die Tierseuchenrechtlichen Anordnungen zum Schutz gegen die Schweinepest finden Sie
hier.