Der gefährliche Virus
H5N1 wurde nach Angaben der
EU-Kommission vom Dienstag bei einer Wildente am Starnberger See in Oberbayern entdeckt. Es sei EU-weit der erste Fall in diesem Jahr, bei dem dieser Typ der
Vogelgrippe bei einem Wildtier auftauche. Laut Landratsamt Starnberg wurde der Erreger bei der Untersuchung einer bereits Anfang Januar geschossenen Ente festgestellt. Bei der fraglichen Jagd seien 35 Stockenten und 4 Kanadagänse im Flug erlegt worden waren. «Die Tiere zeigten keinerlei Anzeichen einer Erkrankung», berichtete der Sprecher des Landratsamtes, Stefan Diebl, am Abend.
Anlass der Untersuchung sei eine EU-weit abgestimmte Studie gewesen, das sogenannte Wildvogelmonitoring. Dabei würden bei der Jagd erlegte Tiere untersucht. Ziel sei es, «Aufschlüsse über die Verbreitung von H5N1-Viren in einer gesunden Wildvogelpopulation zu erhalten». Nach Einschätzung aller beteiligten Experten sei der Befund nicht überraschend. Wildvögel seien ein «natürliches Virusreservat» für Influenzaviren. Positive Befunde im Rahmen des Monitorings seien auch weiterhin zu erwarten. Es gebe keine Hinweise, «dass während der letzten acht Wochen hochpathogenes Virus über einen Wildvogel direkt oder indirekt in einen Geflügelbestand eingeschleppt oder von dort aus weiter übertragen worden ist», sagte Diebl.
Aufgrund übereinstimmender fachlicher Einschätzung werde «derzeit die Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets für nicht erforderlich gehalten», sagte der Sprecher weiter. Bei den 468 seit dem ersten Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland im Januar 2006 eingesandten Proben aus dem Landkreis Starnberg sei dies der erste und einzige positive Befund. Auch die einige Tage später eingesandten Proben von 20 Wasservögeln waren wiederum allesamt negativ, so das Landratsamt.
Normalerweise schreibt das EU-Recht bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vor, um eine Ausbreitung der Seuche zu vermeiden, hieß es dazu aus Brüssel. Vor allem solle verhindert werden, dass sich Geflügel oder gefangene Vögel anstecken und Geflügelprodukte verseucht werden. Von diesen Maßnahmen könne nach einer Risikoabwägung in bestimmten Fällen abgesehen werden, ergänzte die Kommission. Im aktuellen Fall mache man von dieser Ausnahme Gebrauch, weil die Jagd schon länger zurückliege.
Zum bisher letzten Mal war H5N1 bei wilden Vögeln am 29. Februar 2008 festgestellt worden. Damals wurden elf kanadische Gänse in Großbritannien positiv getestet. Der letzte Ausbruch der Vogelgrippe H5N1 bei Nutzgeflügel datiert den Kommissionsangaben zufolge vom Oktober 2008 im Landkreis Görlitz in Sachsen. (dpa)