Mehrere Landkreise gaben am Freitag bekannt, dass die Stallpflicht für Nutzgeflügel nur noch in Orten in Küstennähe, im Umkreis von Seen oder in Flussniederungen gilt.
Da sich an Gewässern derzeit Zugvögel zum Weiterflug sammeln, ist die Übertragungsgefahr des Vogelgrippe-Virus dort höher als im wasserarmen Binnenland. Auch für gewerbliche Betriebe, in denen viele Tausend Tiere gehalten werden, gilt laut Mitteilungen weiterhin strikte Stallpflicht.
Nach zunehmenden Protesten vor allem von Kleintierhaltern gegen das fortwährende Freilandverbot hatte das
Agrarministerium den Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, nach genauer Risikobewertung einzelne Ausnahmegenehmigungen zu gewähren. Daraufhin wurden die Veterinärämter mit Anfragen überhäuft. Auch im Agrarministerium in Schwerin standen dem Vernehmen nach die Telefone nicht still.
Die Vielzahl der Anträge führte unter anderem in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock Land und Mecklenburgische Seenplatte offenbar dazu, den Ministeriumserlass umzukehren. Statt Einzelfälle zu prüfen, wurde nun für ganze Regionen die Stallpflicht aufgehoben. Dies entspreche weder Geist noch Buchstaben des Erlasses, hieß es aus dem Agrarministerium. Dennoch werde man zunächst nicht gegen das Vorgehen einschreiten.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim tritt die neue Verordnung am Samstag in Kraft. Auch dort wird die Stallpflicht mit Ausnahme der sogenannten Risikogebiete mit vielen Wildvögeln und Virusnachweisen aufgehoben. Die Kreisverwaltung machte darauf aufmerksam, dass das Füttern und Tränken der Tiere im Freien nicht zulässig ist. Dem Hausgeflügel darf auch kein Zugang zu Gewässern gewährt werden.
Die Kreisverwaltung von Vorpommern-Rügen teilte mit, dass die Veterinärbehörde dort mit Hochdruck an einer Verfügung zur Lockerung der Stallpflicht arbeite. Der Landkreis sei landesweit am stärksten von Infektionen mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8-Fällen betroffen und es stünden noch Untersuchungsergebnisse von Totfunden aus.
Mit 900 Kilometern Küstenlinie zähle die Region derzeit zudem zu den Hauptrastgebieten der Zugvögel. Am Montag solle bekanntgegeben werden, in welchen Gebieten des Kreises die Stallpflicht aufgehoben werde. «Es wird empfohlen, bis dahin von Anträgen auf Befreiung zur Stallpflicht abzusehen», hieß es in einer Mitteilung.
Am 9. November 2016 war auf der Insel Riems bei Greifswald eine tote Reiherente gefunden worden, bei der in der aktuellen Seuchensaison erstmals in Mecklenburg-Vorpommern das Virus H5N8 nachgewiesen wurde.
Am Tag darauf hatte
Backhaus eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel verhängt. Ein Tierhalter aus dem Landkreis Rostock will vor Gericht klären lasen, ob dieses restriktive Vorgehen rechtens war.
Unterdessen sieht das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems keine Anzeichen für ein Abklingen der Seuche in Deutschland. Allein in den zurückliegenden sieben Tagen habe es bundesweit 60 positive Befunde bei Wildvögeln, sechs Ausbrüche in Geflügelbeständen sowie einen Vogelgrippefall in einem Tierpark gegeben, sagte eine Sprecherin des Bundesinstituts für Tiergesundheit.
Das Institut hält weiter an seiner Einschätzung vom 13. Februar fest, in der von einem hohen Eintragungsrisiko ausgegangen wird, und empfiehlt eine risikobasierte Stallpflicht. Ausnahmen seien unter bestimmten Bedingungen möglich und auch generell in der Geflügelpestverordnung festgelegt.
Der nahende Frühling nährt Hoffnungen auf ein Abklingen der Seuche. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge wird das Virus bei höheren Temperaturen und Trockenheit schneller inaktiv. Auch eine stärkere UV-Strahlung wirkt negativ auf den Vogelgrippe-Erreger.